Ja, wenn Inhalt und Umfang des Faches identisch sind. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss.
Ja, wenn diese Leistung zum Pflicht- oder Wahlpflichtkatalog des entsprechenden Studiengangs an der Fachhochschule passt.
Ist dies nicht der Fall, sollte bereits vor Beginn des Auslandsaufenthalts ein Antrag auf eine Ausnahmeregelung an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
Ja, wenn die Prüfungsleistungen der ersten 4 Semester komplett und mindestens 36 Kreditpunkte des 5. und 6. Semesters bestanden sind.
Die Regelstudienzeit im Bachelor-Studiengang beträgt 7 Semester inkl. Abschlussarbeit.
Im Master-Studiengang liegt sie bei 3 Semestern inkl. Abschlussarbeit.
Bitte informieren Sie sich auf der Seite des entsprechenden Studienganges.
ECTS-Punkte sind Kreditpunkte und ein Maß für den Arbeitsaufwand.
Als grobe Näherung:
Sie verlassen die offizielle Website der Hochschule Trier