Die Prüfungsausschüsse des Fachbereichs haben laut der verschiedenen Prüfungsordnungen die folgenden Aufgaben:
Regelmäßiger Bericht (durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden) an den Fachbereichsrat über
die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten
die tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die Abschlussarbeiten
die Verteilung der Noten der Prüfungsleistungen und der Gesamtnoten
Entwicklung von Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung
Prüfung von Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Projektarbeiten/Abschlussarbeiten
Studierende können jederzeit Anträge an den für ihren Studiengang verantwortlichen Prüfungsausschuss richten. Dabei müssen Anträge grundsätzlich in schriftlicher Form gestellt werden und die folgenden Informationen beinhalten:
Professoren
Studentische Vertreter
Vertreter der wissenschaflichen Mitarbeiter
Vertreter der Mitarbeiter
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