Auf blinde Studierende sind wir leider nicht eingerichtet. Es bestehen keinerlei Einrichtungen wie z.B. taktile Leitsysteme.
Für Studierende mit eingeschränktem Sehvermögen sind leider auch keine speziellen technischen Einrichtungen aber viel guter Willen vorhanden. Studierende mit eingeschränktem Sehvermögen haben einen Anspruch auf einen Sitzplatz in den ersten Reihen. In vielen Lehrveranstaltungen stehen zudem Vortragsfolien schon vor der Vorlesung zur Verfügung. Sie können heruntergeladen werden und stehen dann auf dem eigenen Notebook zur Verfügung. Bitte sprechen Sie einen Dozenten darauf hin an, wenn Sie seine Folien auch in den vorderen Reihen des Seminarraums bzw. des Hörsaals nicht lesen können.
Für Studierende mit eingeschränktem Hörvermögen ist ein Sitzplatz nahe am Dozenten ist selbstverständlich. Sie haben ein Recht darauf und falls es hierbei Probleme geben sollte wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Dozenten. Falls Sie von den Lippen ablesen, lassen Sie dies bitte dem jeweiligen Dozenten wissen, damit er immer sichtbar zu den Studierenden hin spricht.
Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie die Hilfe eines Schriftdolmetschers oder eine Gebärdendolmetschers in Anspruch nehmen möchten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall möglichst früh, idealerweise ein halbes Jahr vor Aufnahme Ihres Studiums Kontakt mit uns auf. Informationen zum Thema Schriftdolmetscher finden Sie u.a. auf der Seite der Kombia GbR und auf diesem Informationsvideo. In vielen Fällen werden die Kosten für Schriftdolmetscher vom Sozialamt oder anderen Kostenträgern übernommen. Unterstützung für hörbehinderte Menschen ist auch durch das HörBIZ möglich. Weitere Informationen hierzu siehe: http://www.hoerbiz-trier.de. Unterstützung bei der Vermittlung eines Gebärdendolmetschers, bei Vorstellungsgesprächen und ähnlichem bietet der Integrationsfachdienst der Arbeitsagentur Trier.
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