Als Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschule durch Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Hochschulraumes sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal aus allen Bereichen möglich, z.B. aus der Verwaltung oder den Fachbereichen und können mit der ERASMUS+ Programmlinie STT (Staff Mobility/ Staff Training) gefördert werden.
Ziel ist es, Einrichtungen, Angebote und Entwicklungen an der Gasthochschule kennen zu lernen und sich mit Kollegen/innen aus anderen Ländern auszutauschen. Dabei werden vorhandene Sprachkenntnisse (i. d. R. Englisch) angewendet.
Viele Hochschulen bieten so genannte Staff Mobility Weeks an. Dabei handelt sich dabei um ein vorgefertigtes abwechslungsreiches fachliches sowie kulturelles Programmangebot einer Partnerhochschule. Die Thematik ist meist allgemein zur Internationalisierung, manche Staff Weeks haben eine spezifische Thematik richten sich an Mitarbeiter/innen aus bestimmten Bereichen der Verwaltung (z.B. Student Services, IT Services).
Allgemeine Informationen finden Sie hier: DAAD-Personalmobilität
Vorraussetzung
Mitarbeiter/innen, die eine Förderung im Rahmen des ERASMUS+-Programms beantragen möchten, müssen an der Hochschule Trier angestellt sein.
Die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme muss vom/von der Vorgesetzten befürwortet und unterstützt werden.
Der Auslandsaufenthalt muss mindestens 2 Arbeitstage umfassen. Formal sind im Rahmen des ERASMUS+-Programms Aufenthalte von bis zu 2 Fördermonaten möglich. Aufgrund der begrenzten Mittel können jedoch maximal einwöchige Aufenthalte gefördert werden.
Notwendige bzw. entwicklungsfähige Sprachkenntnisse (i. d. R. Englisch) sollten vorhanden sein.
Das Programm bietet eine Erstattung von Fahrtkosten und Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern EU-Länderhöchstfördersatz. Die Stipendienpauschale für die Reisekosten beträgt je nach Entfernung zwischen 180 und 560 €. Die Stipendienpauschale für Aufenthaltskosten beträgt je nach Zielland zwischen 100 und 160€ pro Fördertag. In der Regel sind aber die Reise- und Unterbringungskosten vom Erasmus-Zuschuss gedeckt. Maßgeblich für die Abrechnung sind die tatsächlich entstandenen Kosten nach dem Landesreisekostengesetz.
Mitarbeiter/innen, die eine Behinderung haben, können Sondermittel beantragen.
Folgende Hochschulen/Konferenzen wurden in den letzten Jahren von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule Trier besucht:
Weitere Informationen erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule Trier
Merkblatt Erasmus+ Mitarbeitermobilität
Grant Agreement Erasmus+ Mitarbeitermobilität
Letter of Confimation
Mobiltätsvereinbarung
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