Die systematische Erfassung und der Schutz von Erfindungen sind zentrale Bestandteile des Wissens- und Technologietransfers an der Hochschule Trier. Durch die frühzeitige Meldung von Erfindungen wird sichergestellt, dass innovative Ideen und Forschungsergebnisse in einem strukturierten Verfahren bewertet, geschützt und für eine mögliche wirtschaftliche Verwertung aufbereitet werden. Dies stärkt nicht nur den Schutz des geistigen Eigentums der beteiligten Forschenden, sondern bildet auch die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Unternehmen und anderen Kooperationspartnern.
Vorgaben und Verfahren
Gemäß den internen Richtlinien und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Meldung von Erfindungen über ein standardisiertes Formular. Alle Erfindungen, die im Rahmen der hochschulischen Forschung entstehen, sind unverzüglich zu melden. Dieser Prozess gewährleistet, dass:
Bedeutung für Forschung und Praxis
Die konsequente Meldung und der Schutz von Erfindungen tragen wesentlich dazu bei, dass Forschungsergebnisse nicht nur in wissenschaftlichen Publikationen, sondern auch in praxisrelevanten Anwendungen münden. Durch die Anmeldung von Patenten wird sichergestellt, dass Investitionen in die Forschung langfristig gesichert werden können. Gleichzeitig eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten zur Verwertung, beispielsweise durch Lizenzvergaben oder die Gründung von Start-ups. Dieser Prozess unterstützt den Transfer von Technologien in die Praxis und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur regionalen und überregionalen Innovationskraft.
↗ Weiterführende Informationen zu Erfindungsmeldungen im Intranet der Hochschule Trier
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