An der Hochschule Trier gibt es mehrere Personalvertretungen.
Der Gesamtpersonalrat ist zuständig für alle Belange, die für alle Standorte der Hochschule gleichermaßen gelten. Dies betrifft z.B. kollektivrechtliche Regelungen wie Dienstvereinbarungen, die für alle Standorte gelten.
Die örtlichen Personalräte beschäftigen sich mit Fragestellungen, die nur diesen Standort betreffen bzw. kümmern sich um personelle Einzelmaßnahmen von Beschäftigten, die nur an diesem Standort tätig sind.
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