PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität 2024

Was kann gefördert werden?

Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien und Reisekostenpauschalen weltweit.
Höhe der Stipendienraten sind abhängig vom jeweiligen Zielland und der zur Verfügung stehenden gesamten Fördermittel; Studiengebühren können nur bei überschüssigen Mitteln gefördert werden.

Eine Zahlung von Reisekostenpauschalen ist derzeit aufgrund der begrenzten Fördermittel nicht möglich. Daher ist auch die maximale Förderdauer vorerst auf 3 Monate begrenzt. Eine Verlängerung der Stipendien über sechs Monate hinaus ist nicht möglich.

Antragstellung:

Einreichung der Unterlagen bis zum 07. Januar 2024  (Frist zur Antragstellung).

Die aktuellen Fördersätze für PROMOS 2024 sowie die Antragsunterlagen finden Sie in der rechten Menueleiste auf dieser Seite.

Zum Antrag / zur Bewerbung gehören:

  • Antragsformular (siehe Formular Annahmeerklärung): Auf der 1. Seite nur die persönlichen Daten eintragen und uns per E-Mail zusenden. Die 2. und 3. Seite bitte unterschreiben und uns im Original einreichen (mit Datum und Unterschrift)
  • Motivationsschreiben / kurze Schilderung des Vorhabens (freier Text, max. eine Seite)
  • Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen (Notenliste aus QIS ist ausreichend)
  • Gutachten eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin (siehe PROMOS-Gutachten: Vordruck) mit Unterschrift im Original oder per E-Mail vom Dozenten/von Dozentin DIREKT an das International Office
  • Mitteilung der ausländischen Einrichtung über die Aufnahme des Bewerbers (sofern bereits vorhanden ansonsten muss diese nachgereicht werden)
  • Nachweis über Sprachkenntnisse der Arbeits-/ Unterrichtssprache (Nachweis nicht älter als 3 Jahre, entfällt für Sprachkurs-Aufenthalte)

Die Unterlagen können als E-Mail (im pdf-Format) eingereicht werden, lediglich die 2. und 3. Seite der Annahmeerklärung sowie das Gutachten (falls dies nicht vom Dozent/von der Dozentin direkt an das International Office geschickt wurde) sollten in Papierform (Original) vorgelegt werden.

Bei Zusage eines PROMOS-Stipendiums

Um die PROMOS-Fördersumme auszahlen zu können, ist eine Bescheinigung über die Einschreibung an der ausländischen Universität erforderlich. Bitte senden Sie uns hierzu nach Ankunft an Ihrer Gastuniversität einen Einschreibenachweis ("Certificate of Enrollment" oder "Acceptance Letter") zu (pdf-Format).

Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes

Spätestens einen Monat nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland, reichen Sie uns bitte einen kurzen Bericht über Ihre Erfahrungen und Erlebnisse während Ihres Aufenthaltes ein (max. eine Seite mit Foto). Darin sollten Sie erläutern, inwieweit Ihre Erwartungen, Ziele und Wünsche während des Aufenthaltes erfüllt wurden, den akademische Nutzen Ihres Aufenthaltes und welche Erfahrungen Sie gemacht haben.

 

Ansprechpartnerin: Frau Claudia Careglio, Dipl.-Ing., International Office (Geb. G, Raum 107), c.careglio(at)hochschule-trier.de, Telefon: 0651/8103 - 378 (Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 10 Uhr bis 13 Uhr).

Umwelt-Campus Birkenfeld Ansprechpartnerin: Frau Daniela Haubrich, Frau Daniela Haubrich. Die Bewerbungsunterlagen per E-Mail, d.haubrich@umwelt-campus.de, sowie die notwendigen Dokumente im Original (in Papierform) können von Studierenden des Umwelt-Campus Birkenfeld bei Frau Haubrich eingereicht werden.

 

Detailierte Aufstellung der förderbaren Maßnahmen:

1. Studienaufenthalte (1 bis 6 Monate)

Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten für Studienaufenthalte von Studierenden. Studiengebühren können nicht übernommen werden. 
Semesterstipendien im ERASMUS-Raum sind in der Regel nur dort möglich, wo für diesen Fachbereich keine ERASMUS-Kooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer ERASMUS-Kooperation (https://www.hochschule-trier.de/international/outgoings/partnerhochschulen) gefördert wurden und deshalb im Rahmen von ERASMUS keinen Zuschuss mehr erhalten können oder sofern das Kontingent der bestehenden Kooperation ausgeschöpft ist. Promovierende können nicht gefördert werden.

Abschlussarbeiten können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden: 
1. Der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet.

2. Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht. Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen.

2. Praktika (1 bis 6 Monate) 

Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden.  

Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Promovierende können nicht gefördert werden.

3. Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)

Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden können an Hochschulen und etablierten Sprachinstituten im Ausland weltweit gefördert werden. Außerdem kann abhängig von den insgesamt verfügbaren Mitteln eine einmalige Kursgebührenpauschale pro Person von 500 EUR beantragt werden. Grundsätzlich können jedoch nur Sprachkurse mit mindestens 25 Wochenstunden gefördert werden.

4. Fachkurse (bis 6 Wochen)

Das Stipendium für Fachkurse fördert die Teilnahme von Studierenden an Fachkursen von bis zu 6 Wochen. Es umfasst eine einmalige Kurspauschale in Höhe von 500 €. Als Fachkurse gelten z.B. Sommerkurse-/schulen, Workshops an Hochschulen oder ähnliche Veranstaltungen.

5. Studien- und Wettbewerbsreisen (werden nur nachrangig gefördert)

Studien- und Wettbewerbsreisen für Studierende der Hochschule sowie max. eine Begleitperson (z.B. Dozentin oder Dozent der Hochschule) für eine Dauer von bis zu zwölf Tagen. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke muss die Begegnung mit internationalen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmenden für die Studienreise wählt die Hochschule eigenverantwortlich aus; ein formelles Auswahlverfahren ist nicht erforderlich. Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag. Diese liegt für alle Länder bei 45 EUR.

Wichtige Hinweise

Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt.

Bitte sorgen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres Aufenthaltes im Gastland (Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung). Beim DAAD besteht die Möglichkeit einer Gruppenversicherung. Tarifinformationen über die DAAD-Gruppenversicherung finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/.

Kombination mit BAföG-LeistungenStudierende, die während ihres Auslandsaufenthalts gleichzeitig Auslands-BAföG erhalten, können ein Teilstipendium (350-550 € pro Monat, je nach Ländersätzen) als Aufstockungsstipendium erhalten. Dies wird in der Regel nicht vom Auslands-BAföG abgezogen. Reisekostenpauschalen dürfen bei Bezug von Auslands-BAföG nicht gewährt werden (diese werden in der Regel im Rahmen vom Auslands-BAföG pauschal erstattet). Ein PROMOS-Stipendium muss bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angezeigt werden.

 

Allgemeine Informationen zu PROMOS vom  DAAD

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