PROMOS ist ein Stipendienprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). PROMOS fördert mit einem Teilstipendium und/oder einem einmaligen Reisekostenzuschuss: Studienaufenthalte (1 bis 6 Monate), Abschlussarbeiten (1 bis 6 Monate), Praktika (1 bis 6 Monate) und Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate).
Bewerbt Euch jetzt beim International Office für ein PROMOS-Stipendium.
Einreichung der Unterlagen bis zum 08. Januar 2025 (Frist zur Antragstellung).
Die aktuellen Fördersätze für PROMOS 2025 sowie die Antragsunterlagen finden Sie in der rechten Menueleiste auf dieser Seite.
Zum Antrag / zur Bewerbung gehören:
Die Unterlagen können als E-Mail (im pdf-Format) eingereicht werden, lediglich die 2. und 3. Seite der Annahmeerklärung sowie das Gutachten (falls dies nicht vom Dozent/von der Dozentin direkt an das International Office geschickt wurde) sollten in Papierform (Original) vorgelegt werden.
Studierende, die die folgenden Kriterien erfüllen, können für das PROMOS-Stipendium in Betracht gezogen werden:
Für Studierende aus den Gruppen 2. und 3. sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.
Aufgrund von Mittelkürzungen des DAAD können nur noch monatliche Teilstipendien für Aufenthaltskosten gewährt werden. Reisekostenpauschalen und Studiengebühren können nicht mehr berücksichtigt werden. Um möglichst vielen Studierenden eine Chance zu geben, ist die maximale Förderdauer vorerst auf 3 Monate begrenzt. Bei gleicher Eignung werden Bewerber*innen bevorzugt, die noch keine PROMOS-Förderung erhalten haben.
Die Vergabe der PROMOS-Stipendien erfolgt gemäß den Vorgaben des DAAD, wobei leistungsbezogene Kriterien maßgeblich für eine Förderung sind. Die Auswahlentscheidung trifft eine Kommission der Hochschule Trier ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Aufgrund der begrenzten verfügbaren Mittel ist es möglich, dass nicht alle grundsätzlich qualifizierten Bewerbungen berücksichtigt werden können. Es besteht daher kein Anspruch auf eine Förderung.
Die Entscheidungen der Auswahlkommission sind vertraulich und werden den Studierenden nicht näher erläutert. Studierende auf der Nachrückerliste haben möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt die Chance, bei der Vergabe verbleibender Mittel berücksichtigt zu werden.
Sollten Sie eine weitere Förderung für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten oder beantragt haben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit geprüft werden kann, ob eine gleichzeitige Förderung möglich ist.
Auswahlkriterien
Um die PROMOS-Fördersumme auszahlen zu können, ist eine Bescheinigung über die Einschreibung an der ausländischen Universität erforderlich. Bitte senden Sie uns hierzu nach Ankunft an Ihrer Gastuniversität einen Einschreibenachweis ("Certificate of Enrollment" oder "Acceptance Letter") zu (pdf-Format).
Spätestens einen Monat nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland, reichen Sie uns bitte einen kurzen Bericht über Ihre Erfahrungen und Erlebnisse während Ihres Aufenthaltes ein (max. eine Seite mit Foto). Darin sollten Sie erläutern, inwieweit Ihre Erwartungen, Ziele und Wünsche während des Aufenthaltes erfüllt wurden, den akademische Nutzen Ihres Aufenthaltes und welche Erfahrungen Sie gemacht haben.
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten für Studienaufenthalte von Studierenden. Studiengebühren können nicht übernommen werden.
Semesterstipendien im ERASMUS-Raum sind in der Regel nur dort möglich, wo für diesen Fachbereich keine ERASMUS-Kooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer ERASMUS-Kooperation (https://www.hochschule-trier.de/hauptcampus/wirtschaft/international-wir/partnerhochschulen-wir/uebersicht-der-partnerhochschulen) gefördert wurden und deshalb im Rahmen von ERASMUS keinen Zuschuss mehr erhalten können oder sofern das Kontingent der bestehenden Kooperation ausgeschöpft ist. Promovierende können nicht gefördert werden.
Abschlussarbeiten können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
1. Der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet.
2. Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht. Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen.
Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden.
Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Promovierende können nicht gefördert werden.
Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden können an Hochschulen und etablierten Sprachinstituten im Ausland weltweit gefördert werden. Außerdem kann abhängig von den insgesamt verfügbaren Mitteln eine einmalige Kursgebührenpauschale pro Person von 500 EUR beantragt werden. Grundsätzlich können jedoch nur Sprachkurse mit mindestens 25 Wochenstunden gefördert werden.
Das Stipendium für Fachkurse fördert die Teilnahme von Studierenden an Fachkursen von bis zu 6 Wochen. Es umfasst eine einmalige Kurspauschale in Höhe von 500 €. Als Fachkurse gelten z.B. Sommerkurse-/schulen, Workshops an Hochschulen oder ähnliche Veranstaltungen
Studien- und Wettbewerbsreisen für Studierende der Hochschule sowie max. eine Begleitperson (z.B. Dozentin oder Dozent der Hochschule) für eine Dauer von bis zu zwölf Tagen. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke muss die Begegnung mit internationalen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmenden für die Studienreise wählt die Hochschule eigenverantwortlich aus; ein formelles Auswahlverfahren ist nicht erforderlich. Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag. Diese liegt für alle Länder bei 45 EUR.
Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt.
Bitte sorgen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres Aufenthaltes im Gastland (Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung). Beim DAAD besteht die Möglichkeit einer Gruppenversicherung. Tarifinformationen über die DAAD-Gruppenversicherung finden Sie unter:
https://www.daad.de/versicherung/de/
Kombination mit BAföG-Leistungen: Studierende, die während ihres Auslandsaufenthalts gleichzeitig Auslands-BAföG erhalten, können ein Teilstipendium (350-550 € pro Monat, je nach Ländersätzen) als Aufstockungsstipendium erhalten. Dies wird in der Regel nicht vom Auslands-BAföG abgezogen. Reisekostenpauschalen dürfen bei Bezug von Auslands-BAföG nicht gewährt werden (diese werden in der Regel im Rahmen vom Auslands-BAföG pauschal erstattet). Ein PROMOS-Stipendium muss bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angezeigt werden.
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