PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität 2025

Mit PROMOS 2025 ins Ausland

PROMOS ist ein Stipendienprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). PROMOS fördert mit einem Teilstipendium und/oder einem einmaligen Reisekostenzuschuss: Studienaufenthalte (1 bis 6 Monate), Abschlussarbeiten (1 bis 6 Monate), Praktika (1 bis 6 Monate) und Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate).

Bewerbt Euch jetzt beim International Office für ein PROMOS-Stipendium.

Antragstellung:

Einreichung der Unterlagen bis zum 08. Januar 2025  (Frist zur Antragstellung).

Die aktuellen Fördersätze für PROMOS 2025 sowie die Antragsunterlagen finden Sie in der rechten Menueleiste auf dieser Seite.

Zum Antrag / zur Bewerbung gehören:

  • Antragsformular (siehe Formular Annahmeerklärung): Auf der 1. Seite nur die persönlichen Daten eintragen und uns per E-Mail zusenden. Die 2. und 3. Seite bitte unterschreiben und uns im Original einreichen (mit Datum und Unterschrift)
  • Motivationsschreiben / kurze Schilderung des Vorhabens (freier Text, max. eine Seite)
  • Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen (Notenliste aus QIS ist ausreichend)
  • Gutachten eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin (siehe PROMOS-Gutachten: Vordruck) mit Unterschrift im Original oder per E-Mail vom Dozenten/von Dozentin DIREKT an das International Office
  • Mitteilung der ausländischen Einrichtung über die Aufnahme des Bewerbers (sofern bereits vorhanden ansonsten muss diese nachgereicht werden)
  • Mit der Antragsstellung (Annahmeerklärung) bestätigen Sie, dass Sie über einschlägige Sprachkenntnisse verfügen. Falls vorhanden, bitte einen Nachweis über Sprachkenntnisse in der Arbeits-/Unterrichtssprache einreichen. Zum Beispiel durch Sprachzertifikate, Sprachkurse oder durch den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abiturzeugnis).
  • Ergänzend: Um Chancengleichheit und Diversität zu fördern, wird im Rahmen des Projekts PROMOS 2025 ein Stipendium unabhängig von der Leistung vergeben. Dieses Stipendium richtet sich an Personen, die in sozioökonomisch benachteiligten Lebensumständen aufgewachsen sind und dies glaubwürdig nachweisen können.

Die Unterlagen können als E-Mail (im pdf-Format) eingereicht werden, lediglich die 2. und 3. Seite der Annahmeerklärung sowie das Gutachten (falls dies nicht vom Dozent/von der Dozentin direkt an das International Office geschickt wurde) sollten in Papierform (Original) vorgelegt werden.

Auswahlmethoden und Beurteilungskriterien

Studierende, die die folgenden Kriterien erfüllen, können für das PROMOS-Stipendium in Betracht gezogen werden:

  1. Deutsche Staatsangehörige
  2. Personen, die Deutschen gemäß bestimmten BAföG-Regelungen gleichgestellt sind, und
  3. Nichtdeutsche Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und dort ihren Abschluss anstreben.
     

Für Studierende aus den Gruppen 2. und 3. sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Aufgrund von Mittelkürzungen des DAAD können nur noch monatliche Teilstipendien für Aufenthaltskosten gewährt werden. Reisekostenpauschalen und Studiengebühren können nicht mehr berücksichtigt werden. Um möglichst vielen Studierenden eine Chance zu geben, ist die maximale Förderdauer vorerst auf 3 Monate begrenzt. Bei gleicher Eignung werden Bewerber*innen bevorzugt, die noch keine PROMOS-Förderung erhalten haben.

Die Vergabe der PROMOS-Stipendien erfolgt gemäß den Vorgaben des DAAD, wobei leistungsbezogene Kriterien maßgeblich für eine Förderung sind. Die Auswahlentscheidung trifft eine Kommission der Hochschule Trier ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Bewerbungsunterlagen.

Aufgrund der begrenzten verfügbaren Mittel ist es möglich, dass nicht alle grundsätzlich qualifizierten Bewerbungen berücksichtigt werden können. Es besteht daher kein Anspruch auf eine Förderung.

Die Entscheidungen der Auswahlkommission sind vertraulich und werden den Studierenden nicht näher erläutert. Studierende auf der Nachrückerliste haben möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt die Chance, bei der Vergabe verbleibender Mittel berücksichtigt zu werden.

Sollten Sie eine weitere Förderung für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten oder beantragt haben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit geprüft werden kann, ob eine gleichzeitige Förderung möglich ist.

Auswahlkriterien

  • Gute bis sehr gute akademische Leistungen (Notenliste aus QIS, akademisches Gutachten)
  • Qualität des Motivationsschreibens, insbesondere die fachliche Begründung, der Bezug zum Studium und die persönliche Motivation für den Auslandsaufenthalt
  • Erforderliche Sprachkenntnisse, die für die Durchführung des Auslandsaufenthaltes notwendig sind
  • Ergänzend zu Chancengleichheit und Diversität: Nachweis über beeinträchtigte sozioökonomische Lebenumstände (falls vorhanden)
  • Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden berücksichtigt

 

Bei Zusage eines PROMOS-Stipendiums

Um die PROMOS-Fördersumme auszahlen zu können, ist eine Bescheinigung über die Einschreibung an der ausländischen Universität erforderlich. Bitte senden Sie uns hierzu nach Ankunft an Ihrer Gastuniversität einen Einschreibenachweis ("Certificate of Enrollment" oder "Acceptance Letter") zu (pdf-Format).

Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes

Spätestens einen Monat nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland, reichen Sie uns bitte einen kurzen Bericht über Ihre Erfahrungen und Erlebnisse während Ihres Aufenthaltes ein (max. eine Seite mit Foto). Darin sollten Sie erläutern, inwieweit Ihre Erwartungen, Ziele und Wünsche während des Aufenthaltes erfüllt wurden, den akademische Nutzen Ihres Aufenthaltes und welche Erfahrungen Sie gemacht haben.

Detailierte Aufstellung der förderbaren Maßnahmen:

1. Studienaufenthalte und Abschlussarbeiten (1 bis 6 Monate)

Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten für Studienaufenthalte von Studierenden. Studiengebühren können nicht übernommen werden. 
Semesterstipendien im ERASMUS-Raum sind in der Regel nur dort möglich, wo für diesen Fachbereich keine ERASMUS-Kooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer ERASMUS-Kooperation (https://www.hochschule-trier.de/hauptcampus/wirtschaft/international-wir/partnerhochschulen-wir/uebersicht-der-partnerhochschulen) gefördert wurden und deshalb im Rahmen von ERASMUS keinen Zuschuss mehr erhalten können oder sofern das Kontingent der bestehenden Kooperation ausgeschöpft ist. Promovierende können nicht gefördert werden.

Abschlussarbeiten können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden: 
1. Der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet.

2. Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht. Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen.

2. Praktika (1 bis 6 Monate)

Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden.  

Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Promovierende können nicht gefördert werden.

3. Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate, werden nur nachrangig gefördert)

Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden können an Hochschulen und etablierten Sprachinstituten im Ausland weltweit gefördert werden. Außerdem kann abhängig von den insgesamt verfügbaren Mitteln eine einmalige Kursgebührenpauschale pro Person von 500 EUR beantragt werden. Grundsätzlich können jedoch nur Sprachkurse mit mindestens 25 Wochenstunden gefördert werden.

4. Fachkurse (bis 6 Wochen, werden nur nachrangig gefördert)

Das Stipendium für Fachkurse fördert die Teilnahme von Studierenden an Fachkursen von bis zu 6 Wochen. Es umfasst eine einmalige Kurspauschale in Höhe von 500 €. Als Fachkurse gelten z.B. Sommerkurse-/schulen, Workshops an Hochschulen oder ähnliche Veranstaltungen

5. Studien- und Wettbewerbsreisen (werden nur nachrangig gefördert)

Studien- und Wettbewerbsreisen für Studierende der Hochschule sowie max. eine Begleitperson (z.B. Dozentin oder Dozent der Hochschule) für eine Dauer von bis zu zwölf Tagen. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke muss die Begegnung mit internationalen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmenden für die Studienreise wählt die Hochschule eigenverantwortlich aus; ein formelles Auswahlverfahren ist nicht erforderlich. Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag. Diese liegt für alle Länder bei 45 EUR.

Wichtige Hinweise

Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt.

Bitte sorgen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres Aufenthaltes im Gastland (Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung). Beim DAAD besteht die Möglichkeit einer Gruppenversicherung. Tarifinformationen über die DAAD-Gruppenversicherung finden Sie unter:

https://www.daad.de/versicherung/de/

Kombination mit BAföG-LeistungenStudierende, die während ihres Auslandsaufenthalts gleichzeitig Auslands-BAföG erhalten, können ein Teilstipendium (350-550 € pro Monat, je nach Ländersätzen) als Aufstockungsstipendium erhalten. Dies wird in der Regel nicht vom Auslands-BAföG abgezogen. Reisekostenpauschalen dürfen bei Bezug von Auslands-BAföG nicht gewährt werden (diese werden in der Regel im Rahmen vom Auslands-BAföG pauschal erstattet). Ein PROMOS-Stipendium muss bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angezeigt werden.

Allgemeine Informationen zu PROMOS vom  DAAD

Kontaktperson für den Hauptcampus Trier:

Claudia Careglio
Claudia Careglio, Dipl.-Ingenieurin
Beschäftigte International Office

Kontakt

+49 651 8103-378

Standort

Schneidershof | Gebäude G | Raum 107

Sprechzeiten

Montag und Donnerstag von 10 Uhr bis 13.30 Uhr

Kontaktperson für den Umwelt-Campus Birkenfeld:

Daniela Haubrich
Beschäftigte International Office

Kontakt

+49 6782 17-1843
+49 6782 17-1691

Standort

Birkenfeld | Gebäude 9916 | Raum 42

Sprechzeiten

Mo-Fr (9-15 Uhr, oft 17 Uhr und später) bei Anwesenheit und/oder nach Vereinbarung: persönlich, telefonisch oder intern per Chat (mattermost.gitlab.rlp.net - Anmeldung mit Hochschulkennung!). Erreichbarkeiten im Detail immer aktuell auf der Website!
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