Mit Hilfe des Erasmus+ -Programms der EU ist das Auslandsstudium in Europa vergleichsweise einfach. Ohne allzu große Formalitäten und Studiengebühren, dazu noch mit einem Erasmus-Stipendium, ist es je nach den bestehenden Hochschulpartnerschaften im jeweiligen Studiengang möglich, sich ein Auslandsstudium zu leisten.
Die notwendigen Formulare mit Erläuterungen finden Sie unten bei "Erasmus Formulare"
In der Regel sollte man sich spätestens 6 Monate vor Studienantritt mit den Verantwortlichen im Fachbereich/Studiengang in Verbindung setzen und die Verfügbarkeit von Erasmus-Studienplätzen im Ausland klären. Dabei sollte man nicht übersehen, dass in vielen besonders nordeuropäischen Ländern Sommer- wie Wintersemester früher als hier beginnen, im Frühjahr teilweise bereits in der zweiten Januar-Woche! In einigen Fällen gibt es ein Auswahlverfahren für besonders begehrte Studienplätze, häufig ist die Zahl der verfügbaren Plätze begrenzt.
Nach dem OK des Fachbereichs bitte mit den weitgehend ausgefüllten Formularen "Grant Agreement" und "Zahlungsanweisung" (siehe Erasmus Formulare) zum International Office kommen, dort werden die weiteren Einzelheiten geklärt und die Kandidaten bei der Partnerhochschule nominiert. In den meisten Fällen können Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, auf das Studium an der Hochschule Trier angerechnet werden. Dies sollte man vorab unbedingt mit dem Auslandsbeauftragten im Studiengang oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses klären. Dafür vorgesehen ist das Formular "Learning Agreement", das auch für die Gewährung des Erasmus-Stipendiums notwendig ist. Dieses muss von Ihrem zuständigen Professor/Professorin unterzeichnet werden, dann auch vom Verantwortlichen an der Partnerhochschule und ist verpflichtend für die Erasmus-Förderung.
Viele Hochschulen verlangen mittlerweile eine Online-Version des Learning Agreements, siehe hier:
https://learning-agreement.eu/
Nach Ankunft und Einschreibung an der Gasthochschule füllen Sie bitte die "Einschreibebestätigung" (siehe Formulare "Confirmation ERASMUS") aus und lassen es vom dortigen International Office unterschreiben. Dann faxen oder mailen Sie die Bestätigung an das International Office in Trier. Im Anschluss wird dann die erste Rate des Erasmus+ Stipendiums an Sie ausgezahlt.
Den zweiten Teil der Confirmation (end of study period) lassen Sie sich zum Ende Ihrer Mobiltät vom dortigen International Office bescheinigen und senden es wiederum nach Trier.
Die ERASMUS-Mobilitätszuschüsse werden nach Ländergruppen ausgezahlt und hängen damit von den allgemeinen Lebenshaltungskosten des Gastlandes ab. Für die meisten Anträge ab dem Wintersemester 2024/25 (außer fortlaufende Mobilitäten aus 2023/24) gelten folgende Raten:
Ländergruppe 1: 600 EUR / Monat
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
Ländergruppe 2: 540 EUR / Monat
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3: 540 EUR / Monat
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Die Studienleistungen lässt man sich nach den Examen auf dem "Transcript of Records" bestätigen; von diesem braucht abschließend das Auslandsamt noch eine Kopie.
Schließlich wird sich einige Wochen nach Abschluss Ihrer Mobilität die Europäische Kommission bei Ihnen per E-Mail melden und einen Online-Bericht über Ihren Auslandsaufenthalt anfordern. Dieser ist Bestandteil Ihres Stipendienvertrags und verpflichtend! Erst nach Eingang des Berichtes wird die letzte Erasmus-Rate ausgezahlt
Der DAAD hat im Rahmen von Erasmus Sonderförderungsprogramme aufgelegt, vor allem für Studis mit Behinderung, sowie Studierende mit Kind und Alleinerziehende und für Kinder aus Nicht-Akademiker-Familien:
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende
Hier weitere Informationen dazu:
https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-von-einzelpersonen-KA131/dokumente-zur-projektdurchfuehrung/de/79410-foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/
Sollte dies zutreffen, wenden Sie sich bitte gerne an uns und füllen Sie das entsprechende Formular hier aus. In der Regel könne monatliche Zuschüsse, in Einzelfällen auch weitere Unterstützung bereitgestellt werden, allerdings müssen wir dieses Formular mit Ihrer Originalunterschrift haben, und Sie müssen gegebenenfalls Nachweise dazu einreichen, und im Falle von falschen Angaben in diesen Formularen müssen wir Sie rechtlich belangen.
Eine Erasmus-Förderung mit monatlichem Stipendium plus Reisekostenzuschuss ist auch für Länder außerhalb Europas möglich ("Partnerländer"), wenn die Hochschule hier ein entsprechendes Abkommen hat. Informationen zu Details und zur Höhe des Stipendiums finden Sie auf der ERASMUS+ Webseite (externer Link).
Aktuell hat die Hochschule Erasmus-Verträge mit:
Informieren Sie sich beim Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs, ob ein Austausch an diesen Hochschulen für Sie in Frage kommt.
Im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ werden auch Praktika im europäischen Ausland gefördert. Das Programm steht Studierenden aller Fachbereiche offen.
Bitte wenden Sie sich für allgemeine Informationen und Informationen zum Bewerbungsverfahren an die Agentur für internationale Mobilität:
( https://erasmuspraktika.de/):
a.i.m. rlp
Agentur für internationale Hochschul-Mobilität Rheinland-Pfalz
c/o Hochschule Trier
Raum A 150 /151
(Gang zwischen Gebäude A und B)
Schneidershof
D - 54293 Trier
Tel.: 0651/8103-313, -236, -349
Fax: 0651/8103-354
erasmuspraktika(at)hochschule-trier.de
ERASMUS+ Projekte werden mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
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