Wann und wo?
2. Oktober, 10 Uhr im Hörsaal 2 (Hauptcampus)
In dieser Veranstaltung werden Sie:
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
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Die Hochschulzugangsberechtigung
Ausländische Studienbewerber, die eine Zulassung an einer Hochschule in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber eine Hochschulzugangsberechtigung.
Bitte prüfen Sie in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder unterwww.anabin.de, ob Sie mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung unmittelbar zu einem Studium an der Hochschule Trier zugelassen werden können.
Gegebenenfalls müssen Sie vor Beginn des Studiums die "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" (Feststellungsprüfung) ablegen. Zuständig für die HochschuleTrier ist das Studienkolleg an der FH Kaiserslautern.
Deutschkenntnisse
Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie ihr Studium aufnehmen, sobald sie den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbracht haben. Dazu benötigen Sie die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH), die Prüfung TestDaF, oder das TELC C1 Hochschule.
Sie müssen keine DSH- oder TestDaF-Prüfung ablegen,
- wenn Sie Ihr Abitur an einer deutschsprachigen Schule abgelegt haben,
- wenn Sie das Goethe-Zertifikat C1 abgelegt haben (Früher: das Kleine bzw. Große Deutsche Sprachdiplom oder die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts) oder
- wenn Sie das Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz erworben haben.
- wenn Sie das TASI-Zertifikat C1 erworben haben.
Um zum Studium an der Hochschule Trier zugelassen zu werden, benötigen Sie in der DSH mindestens Stufe 2, bei TestDaf mindestens 4 in jedem der 4 Teilbereiche.
Die Hochschule Trier bietet leider keine Sprachkurse und –Prüfungen an, die zum Erwerb der DSH führen. TestDaF kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland abgelegt werden. Informationen zu Terminen und Püfungszentren finden Sie unter www.testdaf.de.
Auf der Seite des Studiwerk Trier finden Sie Informationen zu Wohnanlagen und Unterkünften in Trier.
Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bzw. ausländischem Hochschulabschluss senden ihre Bewerbung direkt an:
uni-assist e.V.
D - 11507 Berlin
Wenn Sie an einer deutschen Hochschule Deutschland studieren möchten, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Zudem müssen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Wenn Sie an der Hochschule Trier studieren möchten, benötigen Sie ausreichende Deutschkenntnisse. Für die Zulassung zum Studium müssen Sie daher eine Prüfung ablegen, um Ihre Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Sie können Ihre Deutschkenntnisse mit dem Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) oder der DSH (Deutsche Sprachprüfung für Hochschulen) belegen. Den TestDaf können Sie bereits in Ihrem Heimatland absolvieren. Informationen zu den Prüfungsorten, Terminen und Kosten finden Sie im Internet unter www.testdaf.de. Alternativ werden auch das Goethe-Zertifikat C1 oder TELC C1 Hochschule akzeptiert.
Die Hochschule Trier kooperiert mit der TASI (Trierer Akademie für Sprachvermittlung und Integrationsförderung); hier können Sie direkt mit dem TASI-Zertifikat C1 ins Studium starten.
Weitere Informationen zum Thema Deutschkenntnisse und Deutschprüfungen finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Wenn Sie bereits an der Hochschule Trier studieren und der Meinung sind, Ihre Deutschkenntisse verbessern zu müssen, finden Sie an der TASI und der Volkshochschule Trier ein reichhaltiges Angebot an Deutschkursen.
Landesstiftung-Stipendium
Das International Office der Hochschule Trier erhält von der Stiftung des Landes Rheinland-Pfalz Mittel, um ausländische Studenten und Studentinnen finanziell zu unterstützen.
Sie müssen als regulärer Student/reguläre Studentin hier eingeschrieben sein und in Ihrem Studium ordentlich vorankommen.
Den Antrag stellen Sie direkt beim International Office der Hochschule Trier.Anträge können jederzeit gestellt werden.
Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
Weitere Stipendien/Finanzielle Unterstützung
Weitere Stipendien mit Ansprechpartnern an der Hochschule Trier.
Auf den Seiten DAAD finden Sie eine allgemeine Stipendien-Datenbank.
Darüber hinaus gibt es in Trier noch folgende Anlaufstellen für Studierende in sozialen Notlagen:
ESG - Evangelische Studentinnen- und Studentengemeinde
Beratung, Finanzielle Unterstützung, Kontakt
KHG - Katholische Hochschulgemeinde Trier
Kontakt
Studierendenwerk
Darlehen und Zuschüsse
In Deutschland müssen alle Studenten eine Krankenversicherung haben.
Ihre Krankenversicherung zu Hause kann Ihnen sagen, ob Sie auch während Ihres Aufenthalts in Deutschland versichert sind.
Besonders in europäischen Ländern kann das der Fall sein. Studenten aus Mitgliedsstaaten der EU können mit der blauen europäischen Krankenversicherungskarte nachweisen, dass sie im Heimatland krankenversichert sind und die Versicherung auch in Deutschland gilt.
Fragen Sie Ihre Versicherung bitte BEVOR(!) Sie nach Deutschland kommen, denn das wird einiges einfacher machen.
Wenn Ihre eigene Krankenversicherung nicht in Deutschland gilt, sollten Sie sofort nach Ihrer Ankunft in Trier eine Versicherung abschließen.
Sie können entweder zu einer gesetzlichen Krankenversicherung gehen oder zu einer privaten Versicherung. Die Versicherung ist allerdings erst ab dem Tag Ihrer Einschreibung wirksam.
Bei den gesetzlichen Versicherungen zahlen Sie überall den gleichen Versicherungsbeitrag. Auch die Leistungen der Versicherungsgesellschaften weichen nur wenig voneinander ab.
Weitere Informationen finden Sie unter :
Informationen zu vorbereitenden Sprachkursen an TASI (Trier Akademie für Sprachförderung und Integration) finden Sie hier oder direkt auf der Webseite der TASI.
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