Das Verfahren der Systemakkreditierung wurde 2008 in Deutschland eingeführt. Mit Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags 2018 und gemäß der nach Artikel 4 des Staatsvertrages zu verabschiedenden Musterrechtsverordnung wurde das Akkreditierungswesen 2018 reformiert. Die Musterrechtsverordnung wurde in rheinland-pfälzisches Landesrecht gefasst und am 28.06.2018 veröffentlicht (Landesverordnung zur Studienakkreditierung).
Die Landesverordnung regelt den Bereich der Akkreditierung wie folgt:
Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
Teil 2 - Formale Kriterien für Studiengänge
Teil 3 - Fachlich-inhaltliche Kriterien für Studiengänge und Qualitätsmanagementsysteme
Teil 4 - Verfahrensregeln für die Programm- und Systemakkreditierung
Teil 5 - Verfahrensregeln für besondere Studiengangsformen
Teil 6 - Alternative Akkreditierungsverfahren nach Artikel 3 Abs. 1 Nr. 3 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages
Teil 7 - Sonstiges
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