Prüfungsordnungen: Verfahren

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Zu beachtende Fristen

Fachprüfungsordnung bei Neueinrichtung, Umbenennung

Vorlauf vor Inkrafttreten:

zum WS: späteste Vorlage im SuL der im FBR verabschiedeten Version der FachPO bis Ende Januar

zum SoSe: späteste Vorlage im SuL der im FBR verabschiedeten Version der FachPO in der September/ Oktober-Sitzung

Veröffentlichung

zum WS: spätestens zum 01. Juli eines Jahres

zum SoSe: spätestens zum 01. Januar eines Jahres

Fachprüfungsordnung/Änderungsordnung mit Änderungen, die sich wesentlich auf das Qualifikationsziel auswirken

Vorlauf vor Inkrafttreten

möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit QM (Hinweis: akkreditierungsrelevante Änderungen können eines höheren Zeitaufwands bedürfen)

Vorlage im SuL: 10 Monate vor Inkrafttreten der Änderung

Veröffentlichung

zum WS: spätestens zum 01. Juli eines Jahres

zum SoSe: spätestens zum 01. Januar eines Jahres

 

In diesem Kontext bitte die Handreichung zur wesentlichen Änderung eines Studiengangs beachten. 

Neue Fachprüfungsordnung/ Änderungsordnung

Dies betrifft z.B. Änderungen an den Modulbezeichnungen, der Modulzusammensetzung, den ECTS oder SWS etc.

Vorlauf vor Inkrafttreten

Vorlage im SuL: 10 Monate vor Inkrafttreten der Änderung

Veröffentlichung

zum WS: spätestens zum 01. Juli eines Jahres

zum SoSe: spätestens zum 01. Januar eines Jahres

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