Das Stipendienprogramm der Hochschule Trier bietet den kooperativ Promovierenden an den Trierer Hochschulstandorten Schneidershof, Irminenfreihof und Paulusplatz seit 2020 finanzielle Unterstützung. Mittelgeber ist die in Trier ansässige Nikolaus Koch Stiftung. Mit dem Nikolaus Koch Promotionsstipendium erhalten StipendiatInnen in der Regel eine monatliche Förderung von 1.300 Euro für die Regelförderzeit von drei Jahren. Eine Verlängerung der Förderung um ein viertes Jahr ist in begründeten Fällen möglich.
Das Promotionsstipendium wird konfessionell und politisch unabhängig nach dem Hauptkriterium der Leistung hochschulintern vergeben.
(Die nachfolgenden Informationen basieren auf der Satzung, die die Vergabe des Nikolaus Koch Promotionsstipendiums regelt. Der vollständige Text der Satzung kann auf dieser Webseite heruntergeladen werden.)
Bewerben kann sich, wer
Bewerber müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in der ersten Phase ihrer Promotion befinden; d.h. Promovierende, bei denen die Zulassung zur Promotion an einer Universität zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 12 Monate zurückliegt, werden bei der Stipendienvergabe bevorzugt.
Sofern die Nikolaus Koch Stiftung die Fördermittel bewilligt, werden die Stipendien mindestens einmal jährlich (i.d.R. im Frühjahr) durch die Hochschule Trier ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt über die hochschuleigenen Medien und Verteiler sowie auf dieser Webseite. Der Bewerbungszeitraum wird in der Ausschreibung bekannt gegeben.
Die Bewerbung erfolgt schriftlich und ist nur auf Vorschlag der an der Hochschule Trier befindlichen Betreuungsperson möglich (per Fachgutachten-Formular).
Alle benötigten Formulare können auf dieser Webseite heruntergeladen werden. Bewerbungen können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.
Mit dem Antrag auf ein Stipendium sind folgende Pflichtunterlagen einzureichen:
Weitere optionale Bewerbungsunterlagen:
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Auswahlkriterien sind
Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers sollen außerdem insbesondere berücksichtigt werden
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch ein hochschulinternes Gremium auf Grundlage der schriftlichen Bewerbungen. Alle fristgerecht und vollständig eingereichten Bewerbungen werden in das Verfahren einbezogen.
Das Auswahlgremium setzt sich wie folgt zusammen:
1. Prof. Dr. Beate Massa (Vizepräsidentin für Studium u. Lehre)
2. Prof. Dr. Rita Spatz (Zentrale Gleichstellungsbeauftragte)
3. Prof. Dr. Frank Altrock (Stipendienbeauftragter Standort Trier)
4. Dr. Anne Koch (Referentin Nikolaus Koch Promotionsstipendium)
5. Peter Marx (Promovierender FB Bauen + Leben)
Der Nikolaus Koch Stiftung ist freigestellt, einen Vertreter oder eine Vertreterin mit beratender Stimme in das Auswahlgremium zu entsenden.
Geförderte erhalten in der Regel eine monatliche Förderung in der Höhe von 1.300 Euro. Die Regelförderzeit beträgt normalerweise drei Jahre; sie kann unter bestimmten Voraussetzungen um ein weiteres Förderjahr verlängert werden. Eine Förderung über die Förderhöchstdauer von vier Jahren hinaus ist nicht möglich.
Verlängert sich die Promotionsdauer aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes, oder aus wichtigen fachlichen Gründen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung der dreijährigen Regelförderzeit um maximal ein weiteres Jahr. Dies geschieht auf schriftlichen Antrag, der folgende Dokumente beinhaltet:
Verlängerungsanträge für ein viertes Förderjahr sind zwischen dem sechsten und dritten Monat vor Ablauf des ersten Bewilligungszeitraumes schriftlich bei der im Bewilligungsschreiben angegebenen Stelle einzureichen. Nicht form- und fristgerecht eingereichte Verlängerungsanträge können nicht berücksichtigt werden.
Über Verlängerungsanträge entscheidet der Stipendienauswahlausschuss. Eine Verlängerung über die Förderhöchstdauer von vier Jahren hinaus ist nicht möglich.
Da der Mittelgeber, die Nikolaus Koch Stiftung, nur Projekte innerhalb des ehemaligen Regierungsbezirks Trier ( wie er bis zur Auflösung zum 31.12.1999 bestanden hat) fördert, dürfen nur Promovierende an den Trierer Campus Hauptcampus, Paulusplatz und Irminenfreihof für das Stipendium ausgewählt werden.
Während der Förderung werden von den Stipendiaten in jährlichen Abständen weitere Begabungs- und Leistungsnachweise verlangt, um den Fortschritt der Promotion und das Fortbestehen der Förderwürdigkeit zu überprüfen. Folgende Unterlagen müssen die Geförderten dem Auswahlgremium vorlegen:
Die Termine, zu denen die weiteren Begabungs- und Leistungsnachweise einzureichen sind, werden im Bewilligungsbescheid bekannt gegeben.
Muss die Promotion innerhalb des Förderzeitraums aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, wie zum Beispiel einer Krankheit, Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen, unterbrochen werden, wird die Förderung ausgesetzt und mit der Wiederaufnahme der Promotion fortgesetzt. Das Stipendium verlängert sich dementsprechend. Diese Unterbrechung der Förderung darf jedoch zwölf Monate nicht überschreiten. Dauert sie länger, wird das Stipendium nicht fortgesetzt, sondern endet mit dem Zeitpunkt, an dem die Promotion unterbrochen wurde.
Ja, aber nur in beschränktem Umfang, da die Promotion die Haupttätigkeit der Geförderten sein muss. Stipendiatinnen und Stipendiaten dürfen im Bewilligungszeitraum daher nicht mehr als 10 Stunden/Woche einer vergüteten wissenschaftlichen Arbeit in Forschung und Lehre nachgehen oder mehr als 10 Stunden/Woche in anderer Form erwerbstätig sein.
Nein, der gleichzeitige Bezug anderer Teil- und Vollstipendien ist nicht gestattet. Zulässig ist jedoch die gleichzeitige Nutzung kleiner einmaliger Unterstützungsangebote (etwa die Förderung von Konferenzteilnahmen oder Forschungsreisen, Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten). Diese dürfen aber in der Summe je Kalenderhalbjahr, für das die Förderung bewilligt wurde, 500 Euro nicht überschreiten.
Die nächste Ausschreibung erfolgt bald an dieser Stelle sowie über den E-Mail Verteiler der Hochschule Trier.
InteressentInnen können sich jederzeit sehr gerne zwecks einer Beratung an uns wenden.
Dr. Anne Koch
Referentin Nikolaus Koch Promotionsstipendium
Schneidershof J 107, 54293 Trier
E-Mail: A.Koch(at)hochschule-trier.de
Tel: +49 651/ 8103 284
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