Das Stipendium wird finanziert von der Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz, einer Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch die einzelnen Hochschulen. Hierbei werden die akademische und die allgemeine persönliche Eignung als Vergabekriterien zugrunde gelegt.
Gefördert werden können alle Studierende einer wissenschaftlichen Hochschule, in unserem Fall also Studierende der Hochschule Trier.
Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den von der Stiftung jährlich zur Verfügung gestellten Mitteln. Es werden Stipendien über die Förderlinien „Exzellenz“ und „Begabte und gesellschaftliches Engagement“ vergeben.
In der Förderlinie „Begabte und gesellschaftliches Engagement“ liegt das Stipendium bei 3.600 € pro Jahr, in der Förderlinie „Exzellenz“ bei ca. 3.000 € pro Jahr.
Die Förderung durch das Landesstipendium Rheinland-Pfalz erfolgt für ein Studienjahr, bestehend aus Winter- und Sommersemester. Bewerbungen müssen vollständig mit allen Anlagen bis spätestens zum 15. Juli im Präsidialamt per E-Mail (pdf-Dokument) eingehen. Über die Vergabe wird zu Beginn des Wintersemesters entschieden.
Ein Gutachten eines Professors oder einer Professorin der Hochschule Trier (siehe Gutachtenformular; Hinweis: Die beiden Stipendienbeauftragten der Hochschule erstellen kein Gutachten.) Die Bewerberin/der Bewerber hat sicherzustellen, dass die begutachtende Professorin/der begutachtende Professor das Gutachten an die folgende Adresse leitet: landesstipendium(at)hochschule-trier.de (Frist 15.7.).
Der gleichzeitige Bezug anderer begabungs- und leistungsbezogener Stipendien ist nicht erlaubt.
Grenzen kumulierter Begabtenfinanzierung
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