Die Auswahlkriterien für die Vergabe von DeutschlandSTIPENDIEN orientieren sich an der Satzung der Hochschule Trier. Gründsätzlich sind sehr gute bis gute hochschulische und schulische Leistungen eine Voraussetzung, für das Stipendium ausgewählt zu werden. Die Chance auf ein DeutschlandSTIPENDIUM wächst, wenn man zudem soziales, politisches und gesellschaftliches Engagement nachweisen kann. Außerdem werden persönliche und familiäre Hintergründe berücksichtigt.
Zusätzlich zu den genannten Kriterien müssen BewerberInnen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt anhand einer festgelegten Kriterienliste. Dabei entfallen 50 Prozent der zu vergebenden Bewertungspunkte auf die Note, 10 Prozent auf die fachliche Eignung, 20 Prozent auf das soziale Engagement und 20 Prozent auf die persönlichen Umstände des Bewerbers.
Die Auswahl der DeutschlandstipendiatInnen erfolgt durch ein hochschulinternes Gremium. Alle fristgerecht und vollständig eingereichten Bewerbungen werden in das Verfahren einbezogen.
Die Förderer des Deutschlandstipendiums haben die Möglichkeit, auf Grundlage anonymisierter Bewerberinformationen beratend an der Auswahl ihrer StipendiatInnen mitzuwirken. Sie erhalten keine Bewerberinformationen zum Auswahlkriterium "persönliche Umstände".
Normalerweise können Studierende nur innerhalb der Regelstudienzeit mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden. Laut Satzung (§ 7.1) kann die Förderungshöchstdauer jedoch aus schwerwiegenden Gründen verlängert werden. Als schwerwiegende Gründe gelten zum Beispiel eine Behinderung, eine Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes oder ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt. Verlängert sich das Studium aus einem schwerwiegenden Grund über die Regelstudienzeit hinaus, kann man sich also trotzdem für das Deutschlandstipendium bewerben. Voraussetzung ist jedoch, dass mit der Bewerbung ein formloser Antrag auf Überschreitung der Regelstudienzeit eingereicht wird, in dem erklärt wird, aus welchen schwerwiegenden Gründen sich das Studium verlängert hat. Die Angaben sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
Sie können sich jedes Jahr zum Wintersemester für das Deutschlandstipendium bewerben. Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich üblicherweise vom 01. Juli bis zum 31. August; genaue Angaben hierzu können Sie der Ausschreibung entnehmen. Die Ausschreibung wird über den E-Mail-Verteiler der Hochschule bekannt gegeben. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal DSTIP. Dieses finden Sie innerhalb des Bewerbungszeitraums auf dieser Website. Neben einem Online-Fragebogen müssen Unterlagen und Dokumente in einem Pdf-Dokument zusammengefasst und über das Bewerbungsportal eingereicht werden.
Die genaue Auflistung aller einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Bewerbungsvereinbarung, die auf dieser Webseite und im Bewerbungsportal verlinkt ist. Darin finden Sie auch Hinweise zum Datenschutz und der Datenverarbeitung sowie eine Anleitung zur Bewerbung.
Bitte achten Sie bei der Bewerbung darauf, alle Pflichtunterlagen vollständig bis zu der Bewerbungsfrist einzureichen, denn unvollständige Bewerbungen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden.
Das Motivationsschreiben ist vor allem Ihre Chance, uns in Ihren eigenen Worten zu sagen, inwiefern Sie unsere Auswahlkriterien erfüllen. Sie sind engagiert? Dann sagen Sie uns genau, was Sie wann und wo gemacht haben! Sie studieren unter erschwerten Bedingungen? Dann lassen Sie uns wissen, unter welchen persönlichen Umständen Sie Ihr Studium meistern müssen und inwiefern diese Sie beim Lernen belasten!
Je mehr wir über Ihre fachliche Qualifikation, Ihr Engagement und die persönlichen Hürden, die Sie meistern, erfahren, umso genauer können wir Ihre Bewerbung bewerten. Bitte orientieren Sie sich beim Verfassen Ihres Motivationsschreibens daher an unseren Auswahlkriterien, die auf dieser Webseite aufgeführt sind.
Übrigens: das Motivationsschreiben darf zwar maximal 2 Seiten lang sein, aber wir freuen uns, wenn Sie es schaffen, uns auf nur 1 Seite von Ihrer Qualifikation zu überzeugen.
Der Bund hat für das Deutschlandstipendium genaue Regeln bezüglich der Auswirkungen auf die Förderung von Praktika, Auslandsaufenthalten und einer Beurlaubung vom Studium aufgestellt. Diese können in den FAQ für Studierende auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingesehen werden.
Wenn Sie vorhaben, während der Förderzeit Praktika und/oder Auslandsaufenthalte durchzuführen, sollten Sie vor der Bewerbung für das Deutschlandstipendium unbedingt prüfen,ob diese überhaupt mit dem Stipendium gefördert werden könnten.
Sollten Ihre Praktika oder Auslandaufenthalte bereits feststehen oder in Ihrer Prüfungsordnung vorgeschrieben sein und in die Vorlesungszeit fallen, müssen Sie in Ihrer Bewerbung genaue Angaben hierüber machen und Nachweise einreichen. Hierzu finden Sie ein entsprechendes Feld für Ihre Angaben in unserem Online-Bewerbungsportal DSTIP. Sind Ihre Aktivitäten in der Prüfungsordnung Ihres Studienganges vorgesehen, ist der entsprechende Auszug aus der Prüfungsordnung mit Ihrer Bewerbung einzureichen.
Empfehlungsschreiben von Lehrenden gehören nicht zu den Pflichtdokumenten einer Bewerbung. Sie dürfen freiwillig eingereicht werden und können Ihnen einen Extrapunkt im Bereich "fachliche Eignung" einbringen.
Wenn einer Ihrer Lehrenden Sie für das Deutschlandstipendium empfehlen möchte, kann er/sie Ihre Bewerbung also mit einem Empfehlungsschreiben unterstützen. Inhaltliche oder formelle Vorgaben hierfür gibt es nicht; Begründungen für die Empfehlung und die Empfehlung selbst können in einem formlosen Schreiben festgehalten werden.
Bitte reichen Sie das Empfehlungsschreiben zusammen mit allen anderen Bewerbungsunterlagen über unser Online-Bewerbungsportal ein. Sollte Ihr Dozent ausnahmsweise die direkte Einreichung bei uns bevorzugen, kann das Empfehlungsschreiben fristgerecht an deutschlandstipendium(at)hochschule-trier.de gesendet werden.
Das DeutschlandSTIPENDIUM hat eine Laufzeit von 12 Monaten (2 Semester) und endet nach Ablauf dieser Zeit. Mit einem Verlängerungsantrag können sich Geförderte für eine Fortsetzung der Förderung bewerben. Verlängerungsanträge werden bei der Stipendienvergabe wie Erstbewerbungen behandelt, d.h. sie werden nach den gleichen Kriterien geprüft und nicht bevorzugt behandelt.
Für einen Verlängerungsantrag muss der Stipendiat/die Stipendiatin weiterhin die Auswahlkriterien und Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Zusätzlich zu den bei der Erstbewerbung eingereichten Dokumenten (die nicht erneut eingereicht werden müssen) sind neue Unterlagen zwingend einzureichen. Eine genaue Liste der einzureichenden Dokumente und Anleitung zum Stellen eines Verlängerungsantrags finden Sie in der Bewerbungsvereinbarung für Verlängerungsanträge, die auf dieser Webseite heruntergeladen werden kann und im Bewerbungsportal hinterlegt ist.
Der Verlängerungsantrag erfolgt über das Onlineportal DSTIP. Hierzu benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bei Ihrer Erstbewerbung bereits erhalten haben. Der Bewerbungszeitraum beginnt üblicherweise am 01. Juli und endet am 31. August jeden Jahres.
Zum Ende des Förderjahres sind alle StipendiatInnen aufgefordert, einen kurzen Bericht (max. 1 Seite) über das Jahr einzureichen. StipendiatInnen, die sich für eine Verlängerung ihrer Förderung bewerben möchten, müssen diesen Bericht mit ihrem Verlängerungsantrag einreichen. In diesem Fall kann der Bericht als Motivationsschreiben eingesetzt werden.
Folgende Fragen könnten Sie in Ihrem Bericht beantworten:
Übersicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium
FAQ zum Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (für Studierende)
Dr. Anne Koch
Referentin Deutschlandstipendium
Schneidershof J 107, 54293 Trier
Tel: +49 651/ 8103 284
E-Mail: a.koch(at)hochschule-trier.de
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