BAföG fördert ein bis zwei Studiensemester (max. zwölf Kalendermonate) im Ausland, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Praxissemester, die obligatorisch sind, werden unter bestimmten Bedingungen ebenfalls gefördert. Bei Erfüllung der Förderbedingungen:
Besteht auch auf die Auslandsförderung nach BAföG in den meisten Fällen ein Rechtsanspruch!
Entsprechend Ihres Gastlandes müssen Sie Ihren Auslands-Bafög-Antrag bei dem für das Land zuständigen BAföG-Amt abgeben.
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen.Informieren Sie sich im Internet über die Einzelheiten und in welcher Stadt das für Sie zuständige Auslands-Bafög-Amt sitzt: Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Auslandsamtes erhalten Sie, indem Sie auf der Weltkarte das Land auswählen, in dem Sie Ihren Ausbildungsaufenthalt durchführen möchten.
Hier der Paragraph 5, der das Auslandsbafög regelt
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