Der Natur eigene Rechte geben: Ethische und rechtliche Perspektiven und der Einfluss auf die Umsetzung ausgewählter SDGs

Studierende der drei Partnerhochschulen entwickeln ein transkulturelles Konzept für die eigenen Rechte der Natur mit Sicht auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen aus einer ganzheitlich-naturwissenschaftlichen Perspektive und vor dem Hintergrund indigener Vorstellungen

Die aktuellen Diskussionen um die Verbesserung des rechtlichen Schutzes der natürlichen Ressourcen und die Forderung nach eigenen Rechten für die Natur hat ihren Ursprung in den 1970er Jahren. Angesichts der Klimakrise und der Defizite im Umweltschutz hat die Debatte wieder an politischer Bedeutung gewonnen. Davon zeugen aktuelle Entwicklungen, wie das „Netzwerk Rechte der Natur“, die EU-Studie „Can nature be recognized as a legal entity“ oder die Initiative für ein bayerisches Volksbegehren „Der Natur Rechte geben“. Die Notwendigkeit, der Natur subjektive Rechte einzuräumen und ihr einen Verfassungsrang zu geben, wird im Rahmen des Projekts aus einer ganzheitlich-naturwissenschaftlichen Perspektive heraus betrachtet und vor dem Hintergrund indigener Vorstellungen einer belebten Natur diskutiert. Prominente Beispiele hierfür sind der neuseeländische Whanganui River, der kolumbianische Río Atrato und in jüngster Zeit das Mar Menor in Spanien oder die Pacha Mama in indigenen Kulturen Südamerikas. Aus europäischer Sicht stellt sich die Frage, wie ein solches öko- oder biozentrisches Gegenbild in Rechts- oder Gesellschaftssysteme integriert werden kann.

In einer transnationalen Online-Lecture Series erhielten die Studierenden der Hochschule Trier sowie der Partnerhochschulen aus Portugal und Peru hierzu zunächst das theoretische Fachwissen aus den Bereichen Ethik, Recht, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Non-Profit-Management, Umwelt-/Natur-/Klimaschutzrecht und Planungsrecht. In einem nächsten Schritt tauschten sie virtuell in international gemischten Teams Best-Practice Ansätze aus den jeweiligen Ländern aus und erarbeiteten unter der Anleitung von Experten und Expertinnen aus Theorie und Praxis ein transkulturelles Konzept für die eigenen Rechte der Natur mit Sicht auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Die Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung eines solchen ökozentrischen Konzepts in bestehende anthropozentrische Rechtssysteme und deren Rechtspraxis wurden in einer abschließenden Projektwoche an der Hochschule Trier am Beispiel des Nationalparks Hunsrück-Hochwald diskutiert, evaluiert und greifbar gemacht.

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Prof. Dr. Kathrin Nitschmann
Prof. Dr. Kathrin Nitschmann
Professorin FB Umweltwirtschaft/-recht - FR Umweltrecht

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