Eignungsprüfung: Organisation

Ziel der Eignungsprüfung

Durch die Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt werden.

Wer muss an der Eignungsprüfung teilnehmen?

Alle, die zum Master-Fernstudiengang Informatik (Aufbaustudium) zugelassen werden wollen und die kein mindestens 6-semestriges Hochschulstudium abgeschlossen haben, müssen die Eignungsprüfung absolvieren. Die Zulassung zum Masterfernstudium ist für diesen Bewerberkreis erst im zweiten Schritt nach bestandener Eignungsprüfung möglich.

Nicht an der Eignungsprüfung teilzunehmen brauchen Bewerber, die sich zum Zertifikatsstudium anmelden wollen, und Bewerber, die ein mindestens 6-semestriges Hochschulstudium abgeschlossen haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Bitte informieren Sie sich über diese Zulassungsvoraussetzungen (dort: "Meine persönlichen Voraussetzungen). Die Voraussetzungen - auch die nötige Berufspraxis - müssen zum Zeitpunkt der Zulassung zur Eignungsprüfung vollständig vorliegen.
Bitte beachten Sie: Die Eignungsprüfung besteht nicht nur aus dem Prüfungstag der mündlichen Prüfung im November / Dezember, sondern sie beginnt bereits mit der Zulassungsarbeit, d.h. mehrere Monate vor dem Prüfungstag. Die nötige Berufspraxis muss daher nicht erst zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung vollständig vorliegen, sondern bereits erheblich früher.

Tipp für Interessierte, denen die nötige Berufspraxis ganz oder teilweise fehlt:
Sie müssen keine Zeit durch Warten auf die Zulassung zur Eignungsprüfung verlieren. Wenn die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bereits vorhanden ist, die mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis aber noch ganz oder teilweise fehlt, kann die „Wartezeit“ bis zur Zulassung genutzt werden und Sie können für den Master-Fernstudiengang Informatik (Aufbaustudium) „vorarbeiten“. Melden Sie sich dazu zum Zertifikatsstudium an und belegen Sie, während Sie weiterhin berufstätig sind, im Zertifikatsstudium Module aus dem Masterprogramm. Die Noten werden später beim Wechsel anerkannt.

Wann findet die nächste Eignungsprüfung statt?

Die nächste Eignungsprüfung findet 2025 statt. Der Anmeldeschluss ist der 30.04.2025.
Termine und Zeitablauf der Eignungsprüfung können dem Zeitplan entnommen werden.

Anmeldung

Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung senden Sie bitte das Antragsformular Eignungsprüfung ausgefüllt an das zfh (die Adresse ist auf dem Anmeldeformular angegeben) und fügen Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen bei. Das Antragsformular und eine Checkliste der Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Anmeldeseite. Anmeldeschluss ist der o.a. Termin. Die Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerbungsunterlagen bis zum Anmeldeschluss vollständig und formgerecht vorliegen.

Abmeldung

Sollten Sie sich nach der Anmeldung entschließen, nicht an der Eignungsprüfung teilzunehmen, melden Sie sich bitte bei der Studienleitung an der Hochschule Trier unter fernstudium(at)hochschule-trier.de von der Prüfung ab. Die Eignungsprüfung wird sonst mit „nicht bestanden“ bewertet.

Wie oft finden Eignungsprüfungen statt?

Die Eignungsprüfung wird einmal im Jahr durchgeführt. Das genaue Datum des Prüfungstags für die mündlichen Prüfungsteile wird jeweils ca. Anfang Oktober bekannt gegeben.

Wie lange dauert die Eignungsprüfung?

Die Teilprüfungen 1, 3 und 4 finden im November / Dezember an ein und demselben Tag statt, die Teilprüfung 2 von Juli - September davor. Nähere Angaben zur Dauer der einzelnen Teilprüfungen sind der Inhaltsbeschreibung zu entnehmen.

Kann die Eignungsprüfung wiederholt werden?

Sie haben maximal drei Versuche, um die Eignungsprüfung zu bestehen. Fehlversuche aufgrund nicht rechtzeitiger Abmeldung oder an anderen Hochschulen im gleichen Fachgebiet absolvierter Eignungsprüfungen werden auf die Anzahl der möglichen Versuche angerechnet.
Bei der ersten Teilnahme an der Eignungsprüfung müssen alle Teilprüfungen angetreten werden. Der Nichtantritt einer Teilprüfung  führt zum Nichtbestehen der gesamten Eignungsprüfung. Ausnahme: Tipp zum Online-Brückenkurs Mathematik. Bei Nichtbestehen einer Teilprüfung muss nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden. Eine Teilprüfung, die mit „nicht bestanden“ bewertet wurde, kann also zweimal wiederholt werden.

Kosten

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist kostenfrei. Die Vorbereitungskurse können jedoch kostenpflichtig sein.

Ort, Raum und Uhrzeit

Informationen über Ort, Uhrzeiten der einzelnen Teilprüfungen und Räume Ihrer Eignungsprüfung erhalten Sie rechtzeitig vor dem mündlichen Prüfungsteil im November / Dezember.

Wer führt die Eignungsprüfung durch?

Professoren und Lehrbeauftragte des Fachbereichs Informatik der Hochschule Trier.

Kontakt

Anmeldung
Weitere Informationen zur Anmeldung zur Eignungsprüfung finden Sie hier.

Anerkennung von Leistungen
Studiengangskoordination an der Hochschule Trier
fernstudium(at)hochschule-trier.de

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