Zulassungsvoraussetzungen

Zum Master-Fernstudiengang Informatik (Aufbaustudium) können zugelassen werden:

  • Bewerber/innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium einer anderen Fachrichtung als der Informatik
  • Bewerber/innen, die noch kein Hochschulstudium abgeschlossen haben, unter bestimmten Voraussetzungen und nach erfolgreichem Bestehen einer Eignungsprüfung.

Je nachdem gelten unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen.

Gerne prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterfernstudium bzw. zur Eignungsprüfung erfüllen. Für verbindliche Auskünfte benötigen wir Ihre Unterlagen.

Checkliste Bewerbungsunterlagen (PDF)

Meine persönlichen Voraussetzungen:

Ich habe ein mindestens 6-semestriges Hochschulstudium abgeschlossen.

Beispielsweise ein Bachelor- (FH/Uni), Diplom- (FH/Uni) oder Magisterstudium? Dann brauchen Sie für die Zulassung

  • ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in einem von der Informatik verschiedenen Studiengang

    und
  • eine qualifizierte berufliche Praxis von mindestens einem Jahr nach Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses.

Absolventen reiner Informatik-Studiengänge können nicht zugelassen werden, da es sich um einen Studiengang für Quereinsteiger handelt. Als reine Informatik-Studiengänge gelten Studiengänge mit einem Informatik-Anteil von mindestens 60%. Wenn Sie ein Informatik-Studium abgeschlossen haben und nicht sicher sind, wie das Studium zu bewerten ist, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung. Gerne prüfen wir den Informatik-Anteil und die Zulassungsberechtigung.

Eignungsprüfung: Ich habe noch kein Studium abgeschlossen (oder: ein Studium mit weniger als 6 Semestern).

Zum Master-Fernstudiengang Informatik (Aufbaustudium) können auch Bewerber/innen zugelassen werden,

  • die keinen Hochschulabschluss besitzen (die Zulassung ist unter bestimmten Bedingungen sogar ohne Abitur möglich) oder
  • die ein von der Informatik verschiedenes Studium von weniger als 6 Semestern Dauer abgeschlossen haben.

Die Zulassung setzt in diesen Fällen die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung voraus. Um zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen haben:

  • (Fach-)Hochschulreife sowie anschließend eine mindestens 3-jährige Ausübung einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit oder
  • Abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Abschlussnote 2,5 oder besser) sowie anschließend eine mindestens 3-jährige Ausübung einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit oder
  • Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung sowie anschließend eine mindestens 3-jährige Ausübung einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit.

Die Berufspraxis ist einschlägig, wenn sie hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit diesem weiterbildenden Master-Fernstudiengang aufweist, und wenn in ihrem Verlauf Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, die für diesen weiterbildenden Master-Fernstudiengang förderlich sind. Eine einschlägige Berufspraxis setzt also zwingend eine Tätigkeit mit hohem Informatikbezug voraus.

Weiter zu den ausführlichen  Informationen zur Eignungsprüfung und den Vorbereitungskursen.

Ich habe ein Informatikstudium abgebrochen.

Der folgende Hinweis ist nur relevant, wenn Sie ein Informatikstudium abgebrochen haben und außer diesem abgebrochenen Studium kein anderes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben.

Sie haben

  • ein Informatikstudium unterbrochen oder abgebrochen,
  • suchen jetzt eine Möglichkeit, das frühere Studium abzuschließen und
  • wollen sich zur Verkürzung der Studiendauer Studienleistungen aus dem früheren Studium anrechnen lassen?

Da Studienabbrecher üblicherweise noch kein Hochschulstudium abgeschlossen haben, gelten für diesen Personenkreis die Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber ohne Hochschulabschluss. Das heißt, Studienabbrecher müssen an der Eignungsprüfung teilnehmen und können nur nach erfolgreicher Teilnahme zum Masterfernstudium Informatik zugelassen werden.

Bitte prüfen Sie daher zunächst, 

  • ob Sie bereit sind, an einer Eignungsprüfung teilzunehmen, und
  • ob Sie die Zulassungskriterien für die Eignungsprüfung - insbesondere die geforderte einschlägige Berufspraxis - besitzen.

Nur wenn für Sie die Teilnahme an der Eignungsprüfung grundsätzlich in Frage kommt, ist es sinnvoll, die Anerkennbarkeit von Studienleistungen aus dem unterbrochenen Informatikstudium zu prüfen. 

Hier finden Sie nähere Informationen zur Anrechnung von Studienleistungen aus Hochschulstudiengängen.

Unser Tipp: Falls Sie eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Eignungsprüfung im Wesentlichen erfüllen, aber die Dauer der Berufspraxis für die Zulassung noch nicht ganz ausreicht, können Sie die "Wartezeit" überbrücken, indem Sie Module des Masterfernstudiums als Zertifikatsstudent absolvieren. Die Noten werden später im Masterfernstudium anerkannt. So können Sie für das Masterfernstudium "vorarbeiten", während Sie auf die Zulassung zur Eignungsprüfung warten.

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