Haben Sie im Rahmen eines Hochschulstudiums schon einmal Informatik-Vorlesungen absolviert? Oder haben Sie sich im Beruf oder anderweitig gute Informatik-Kenntnisse angeeignet? Ihre früheren Studienleistungen und Ihre Kompetenzen können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Studieninhalte des akademischen Studiengangs Master of Computer Science angerechnet werden. Dadurch reduziert sich die Studiendauer und Sie sparen Studiengebühren.
Informieren Sie sich auf dieser Seite über die bestehenden Anrechnungsmöglichkeiten und prüfen Sie, ob bzw. welche Variante für Sie in Frage kommt.
Eine Anrechnung erfolgt immer individuell auf einzelne Module bezogen. Es gibt keine pauschale Anrechnung. So können beispielsweise ECTS-Punkte aus Bachelorstudiengängen mit 210 ECTS-Punkten nicht pauschal auf den Master-Fernstudiengang angerechnet werden. Dies gilt auch für Informatik-Grundausbildungen (z.B. Fachinformatiker), Aufstiegsfortbildungen (z.B. IT-Professional) oder Kurse und Zertifikate privater Anbieter (z.B. Microsoft-Lehrgänge). Auch in diesen Fällen werden nur individuelle Leistungen und Kompetenzen geprüft. Angerechnet werden können:
Studienleistungen, die in einem Hochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbracht wurden, können angerechnet werden, sofern sie Informatik-Inhalte haben. Die Prüfung der Anrechnungsfähigkeit ist kostenfrei. Im Falle der Anerkennung ist die Note der Lehrveranstaltung Ihres Studiums die Note auf dem späteren Master-Abschlusszeugnis.
Voraussetzungen für die Anerkennung:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Anerkennung der Abschlussarbeit eines Studiengangs als Projektarbeit des Masterfernstudiengangs, sofern die Abschlussarbeit Informatik-Anteile in ausreichendem Umfang hat.
Stellen Sie Ihren Antrag:
Verbindliche Auskünfte zur Anrechnung sind nur nach Vorlage vollständiger Unterlagen möglich. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Auch Fachkenntnisse, die sich mit dem Inhalt eines der Fernstudienmodule decken, die Sie aber nicht im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben haben, können angerechnet werden. Diese Anerkennungsmöglichkeit besteht für Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule des Master-Fernstudiengangs, die mit Klausur oder mündlicher Prüfung abgeschlossen werden. Sie ist nicht anwendbar auf Module, die mit der Präsentation einer Hausarbeit oder Studienarbeit abschließen.
Beispiel: Diese Variante könnte für Sie z.B. interessant sein, wenn Sie in der Softwareentwicklung arbeiten, gute Java-Kenntnisse besitzen und sich Ihre Programmierkenntnisse für das Modul "Einführung in die Programmierung (PROG)" anrechnen lassen wollen, oder wenn Sie bei einem anderen Anbieter eine Weiterbildung im Bereich Datenbanken absolviert haben und sich Ihre Kenntnisse für das Modul "Datenbanksysteme (DBS)" anerkennen lassen wollen. Viele weitere Fälle sind denkbar.
So geht's: Für diese Art der Anerkennung ist es erforderlich, dass Sie Ihre Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung findet im Zusammenhang mit den regulären Prüfungen des Fernstudienmoduls statt, das anerkannt werden soll. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie die erforderlichen Kenntnisse besitzen, indem Sie die Inhaltsbeschreibung der Fernstudienmodule mit Ihren Kenntnissen vergleichen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung können Sie bei Interesse an der praktischen Phase des Moduls teilnehmen, die der Fernstudienprüfung vorausgeht (vorbehaltlich der Verfügbarkeit freier Plätze).
Die Anmeldung zur Prüfung bzw. zur praktischen Phase erfolgt per Anmeldeformular, mit dem sich die angemeldeten Studierenden im Laufe des Semesters zu den Praktika/Prüfungen des jeweiligen Semesters anmelden können.
Note: Die Note der Prüfung ist die Note für das Abschlusszeugnis des Master-Fernstudiengangs.
Kosten:
Teilnahme an der Prüfung: 50 €
Teilnahme an der praktischen Phase einschl. Prüfung: 200 €.
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