Eignungsprüfung: Inhalt

Die Eignungsprüfung umfasst vier Teilprüfungen.

Teilprüfung 1: Schriftliche Prüfung im Fach Mathematik (Klausur)

Dauer: 90 Minuten
Vorbereitungskurs: Online Brückenkurs Mathematik
Klausurinhalt und Klausurfragen: Die Mathematikklausur bezieht sich auf den Lehrstoff des Vorbereitungskurses. Stichwörter zum Inhalt finden Sie auf der zfh-Webseite. Die Klausurfragen behandeln die Themenbereiche, die im Vorbereitungskurs gelehrt werden und die auf der zfh-Webseite genannt sind. Art und Schwierigkeitsgrad der Fragen entsprechen den Übungsaufgaben des Online-Kurses.
Musterklausuren: Musterklausuren stehen nicht zur Verfügung.
Hilfsmittel: Die Zulassung von Hilfsmitteln wird Ihnen frühzeitig mitgeteilt.
Anerkennung: Mathematik-Lehrveranstaltungen aus einem früheren Hochschulstudium, auch wenn es abgebrochen wurde, können anerkannt werden, sofern sie insgesamt einen Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten oder 8 SWS hatten und erfolgreich abgeschlossen wurden (Vermerk "mit Erfolg bestanden" oder Note; eine reine Teilnahmebescheinigung genügt nicht). Umfang und Erfolg sind durch offizielle Dokumente der Hochschule nachzuweisen (Nachweismöglichkeiten siehe Checkliste Bewerbungsunterlagen). Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei Anerkennung brauchen Sie nicht an der Mathematik-Klausur teilzunehmen. Die Prüfung der Anerkennbarkeit Ihrer Mathematik-Studienleistungen ist kostenfrei.

Teilprüfung 2: Zulassungsarbeit

Ziel: Die Zulassungsarbeit ist eine Einzelarbeit, in der Sie zeigen sollen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein vorgegebenes Thema unter Anwendung der Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens selbstständig zu bearbeiten.
Vorbereitungskurs: Wissenschaftliches Arbeiten
Thema: Das Thema der Zulassungsarbeit wird vorgegeben. Sie erhalten es rechtzeitig vor Beginn des Bearbeitungszeitraums der Arbeit. Es handelt sich um ein informatiknahes Thema, für dessen Ausarbeitung keine vertieften Informatikkenntnisse nötig sind. Hinsichtlich des Themas besteht keine Wahlmöglichkeit. Das vorgegebene Thema ist zu bearbeiten.
Keine Anerkennung: Eine Anerkennung schriftlicher Ausarbeitungen, die in anderen Zusammenhängen angefertigt wurden, z.B. Abschluss-, Projektarbeiten / Projektdokumentationen oder Hausarbeiten aus Ausbildung, Studium oder Berufspraxis, ist nicht möglich.
Dauer: Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate und umfasst in der Regel Juli-September.
Umfang: Erwartet werden 20 maschinenschriftliche DIN A4-Seiten zuzüglich Titelseite, Gliederung, Literaturverzeichnis etc. Eine Abweichung von maximal 10% nach unten oder oben wird toleriert. Verzichten Sie darauf, den Text künstlich aufzublähen, z.B. durch übergroße Abbildungen und nur halb gefüllte Seiten. Die „Luft“ wird bei der Bewertung des Gesamtumfangs berücksichtigt. Weitere Informationen zu den formalen Anforderungen an die Arbeit erhalten Sie vor Beginn des Bearbeitungszeitraums.

Teilprüfung 3: Mündliche Präsentation der Zulassungsarbeit

Ziel: In der Präsentation sollen Sie nachweisen, dass Sie durch selbstständige Anwendung der Kriterien wissenschaftlicher Arbeitens das Thema Ihrer Zulassungsarbeit verstanden haben. Ihre soziale Kompetenz sollen Sie dahin gehend aufzeigen, dass Sie in der Lage sind, Ihre Arbeit verständlich, strukturiert, überzeugend und in der vorgegebenen Zeit zu präsentieren.
Dauer: 20 Minuten zzgl. 5 Minuten für die Beantwortung von Fragen
Anforderung: Erwartet wird eine ausgearbeitete Bildschirmpräsentation in einem gängigen Präsentationsprogramm (z.B. PowerPoint, PDF, OpenOffice) mit Beamer. Der Vortragsraum ist mit einem Beamer und mehreren Anschlüssen ausgestattet. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Laptop mit.

Teilprüfung 4: Eignungsgespräch

Ziel: Im Eignungsgespräch werden Ihre Vorstellungen von einem Masterstudium der Informatik sowie Ihre Motivation und Ihre persönliche Lernfähigkeit erörtert. Darüber hinaus können auch Allgemeinwissen und studiengangsrelevante Grundkenntnisse geprüft werden.
Dauer: 15 bis 40 Minuten

Bewertung der Eignungsprüfung

Die Mathematikklausur wird benotet, die übrigen Teilprüfungen der Eignungsprüfung werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen bestanden sind. Sie ist nicht bestanden, wenn eine oder mehrere Teilprüfungen nicht bestanden sind. Eine Teilprüfung wird z.B. als „nicht bestanden“ gewertet, wenn

  • sie formal oder inhaltlich als ungenügend beurteilt wird,
  • Sie die Teilprüfung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht antreten,
  • die Teilprüfung nicht fristgerecht abgeliefert wird,
  • das Ergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflusst wurde oder durch Plagiat zustande gekommen ist,
  • der ordnungsgemäße Prüfungsablauf gestört wurde.

Die gesamte Eignungsprüfung wird ebenfalls dann mit „nicht bestanden“ bewertet, wenn Sie sich nicht rechtzeitig von der Prüfung abmelden oder ohne triftige Gründe nicht erscheinen.

Kontakt

Anmeldung
Weitere Informationen zur Anmeldung zur Eignungsprüfung finden Sie hier.

Anerkennung von Leistungen
Studiengangskoordination an der Hochschule Trier
fernstudium(at)hochschule-trier.de

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