Es gibt die Möglichkeit zur teilstationären Pflege. Dabei kann der/die Pflegebedürftige zum Beispiel über Tags zu Hause bleiben und wird nachts in einer Betreuungseinrichtung betreut. Genauso denkbar ist der umgekehrte Fall oder die Möglichkeit, dass der/die Pflegebedürftige nur eine bestimmte Anzahl an Tagen in der Woche eine Tagespflege in Anspruch nimmt.
Weiterhin bestehen Möglichkeiten, Pflegegeld, Pflegesachleistungen und teilstationäre Pflege zu kombinieren. Für mehr Informationen hierzu wenden Sie sich an Ihre zuständigen Pflegestützpunkte oder an den Familienservice der Hochschule Trier.
Als häusliche Pflegekraft, also wenn Sie selbst die Pflege Ihres/Ihrer Angehörigen übernehmen und Sie diesen/diese nicht erwerbsmäßig und mindestens 14 Stunden wöchentlich betreuen, sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Für Pflegekräfte, die auf Grund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeleistung von mindestens 14 Stunden pro Woche im häuslichen Umfeld nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein können, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Sozialversicherung.
Pflegekasse Ihres zuständigen Sozialamtes, Sozialstationen, Wohlfahrtsverbände, Finanzamt
Infotelefon:
(01805) 99 66 03
Internet:
www.pflege-deutschland.de
www.bmfsfj.de, Hilfe und Pflege
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