Bei mündlichen Prüfungen kann auf Antrag Studierender die zentrale Gleichstellungsbeauftragte oder die/der Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs teilnehmen. Dies ist im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz (§26, Abs. 3) festgelegt und wurde in den Prüfungsordnungen der Fachbereiche der Hochschule Trier umgesetzt.
Bei Bedarf wenden Sie sich an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte oder die/den Gleichstellungsbeauftragte/n Ihres Fachbereichs.
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