Unabhängig von der Akkreditierungsform - Systemakkreditierung oder Programmakkreditierung - sind folgende nationale und internationale Qualitätsstandards einzuhalten.
Diese sind seit dem 01.01.2018 über den Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) geregelt. Artikel 4 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags legt fest, dass die Länder das Nähere durch Rechtsverordnung bestimmen. Dazu hat die Kulturministerkonferenz eine Musterrechtsverordnung verabschiedet, welche die Basis für die Verordnungen der Länder darstellt.
Die Begründung zur Musterrechtsverordnung legt in ihrer Vorbemerkung Ziele, Vorgehensweise als auch die zugrunde liegenden einschlägigen Beschlüsse und Regelungen, auf deren Basis die Musterrechtsverordnung entstanden ist dar. Dazu gehören insbesondere die
Zudem finden sich in den Begründungen der einzelnen Paragraphen Verweise auf weitere grundlegende Dokumente des nationalen sowie des europäischen Hochschulraums, insbesondere (Auszug; Aufzählung ohne Berücksichtigung besonderer Regelungen für einzelne Studienbereiche)
Regelungen auf Landesebene bilden das Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sowie die am 28.06.2018 auf Basis der Musterrechtsverordnung verabschiedete Landesverordnung zur Studienakkreditierung sowie deren Begründung.
Innerhalb des von außen bestimmten Rahmens durch Gesetze und Vorgaben definiert die Hochschule ihre Identität und strategische Ausrichtung durch das Leitbild, den Hochschulentwicklungsplan sowie das Leitbild Lehre, die gemeinsam die Grundlage ihres Handelns sind.
Die interne Qualitätsdiskussion mit Bezug auf Studium und Lehre ist ein kontinuierlicher Prozess, der von Kommunikation und Miteinander geprägt ist. Die Diskussion findet nicht nur in den Fachbereichen bzw. direkt in den Studiengängen statt, sondern trägt sich durch die Gremienarbeit der Hochschulmitglieder durch alle Ebenen.
Die Hochschule hat die grundlegenden Bestimmungen des Qualitätsmanagementsystems in der Teilgrundordnung für das Qualitätsmanagementsystem in Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung an der Hochschule Trier (TGO QMS) formuliert. Diese regelt insbesondere die Ziele, Aufgaben, Aufbau und Verantwortlichkeiten im Qualitätssicherungssystem in Studium und Lehre nach § 5 HochSchG.
Verfahren der internen und externen Evaluation regelt die Evaluationssatzung der Hochschule Trier - Lehre und Studium (EvS). Im Rahmen dieser Verfahren werden Studienprogramme, einzelne Lehrveranstaltungen, Hochschuleinrichtungen sowie Beratungs- und Betreuungsangebote betrachtet.
Das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule Trier folgt einem geschlossenen Qualitätsregelkreis. Daher werden die Verfahren der internen und externen Evaluation gemäß der EvS fortlaufend im Rahmen eines ständigen Monitoringprozesses von den Verantwortlichen gemäß § 4 der TGO QMS überprüft und bedarfsorientiert weiterentwickelt. Dabei wird auch sichergestellt, dass veränderte externe Vorgaben stets Eingang in die jeweiligen Verfahren und Prozesse finden.
Diese internen Vorgaben sind im Qualitätsmanagementkonzept der Hochschule Trier umgesetzt.
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