Die folgende Auflistung zeigt die Teilschritte des Kernprozesses Weiterentwicklung eines Studiengangs. Die Ergebnisse der Teilschritte sind im jeweiligen Punkt des Qualitätsberichts zu dokumentieren.
Auslösende Momente für die Weiterentwicklung eines Studiengangs können vielfältiger Art sein, formellen oder eher informellen Charakter aufweisen sowie aus internen und externen Impulsen resultieren.
Die Studierenden können Weiterentwicklungen anstoßen; entweder auf direktem Wege in einem persönlichen Gespräch, formell über die Beteiligung in Hochschulgremien oder über das Feedback im Rahmen des Befragungswesens. Zudem können aus der regelmäßigen Analyse der hochschulinternen Kennzahlen, die den Studiengängen jährlich über das DMS Alfresco zur Verfügung gestellt werden, sowie aus Änderungen externer Vorgaben Entwicklungsmaßnahmen resultieren.
Darüber hinaus können insbesondere die Lehrenden aufgrund ihrer Lehr-, Forschungs- und Praxiserfahrungen, aber auch aufgrund aktueller Entwicklungen aus ihrem Lehr-/Forschungsbereich Änderungen in ihren Modulen oder an der curricularen Struktur eines Studiengangs initiieren.
Änderungen am Studiengang können auch ausgelöst werden durch Gespräche mit externen Vertretern aus der Berufspraxis oder von anderen Hochschulen (bspw. im Rahmen von Gesprächen mit den beteiligten Praxispartnern im Bereich studentischer Abschluss- und Praxisarbeiten, im Rahmen von Entwicklungsgesprächen mit den Kooperationspartnern im Bereich kooperativer Studiengänge, im Rahmen der externen Begutachtung durch den Beirat oder die Peer-Gruppe u.a.). Eine zentrale Rolle spielen auch die Planungsaktivitäten des Fachbereichs, wodurch entsprechende Entwicklungen an den Studiengängen initiiert werden. Daraus resultierende Anknüpfungspunkte für die Weiterentwicklung von Studiengängen ergeben sich bspw. in der Halbzeitbetrachtung. Zudem können Impulse aus dem Verfahren der internen ReAkkreditierung zur Weiterentwicklung des Studiengangs führen.
Die Verantwortlichkeit für den Durchlauf der Teilschritte liegt bei der Studiengangsleitung.
Einzelheiten sind in der Checkliste Weiterentwicklung eines Studiengangs geregelt.
Die Checkliste zur wesentlichen Änderung eines Studiengangs enthält weitere Informationen zu Änderungen größeren Umfangs.
Im Bedarfsfall finden sich Informationen zur Umbenennung eines Studiengangs hier.
Im Bedarfsfall finden sich Informationen zur Aufhebung eines Studiengangs hier.
Die in der Prozessliste genannten Vorgabedokumente bzw. mitgeltenden Dokumente sind im Intranet als Download verfügbar.
Einzelheiten (Vorlagen, Fristen, Verfahren) verfügbar im Intranet des Senatsausschusses Studium und Lehre.
Teilschritt | Ziel des Teilschritts | Verantwortlich | Vorgabedokumente/ mitgeltende Dokumente |
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Ableitung von Maßnahmen aus internen oder externen Evaluationen bzw. Impulsen aus weiteren formellen/informellen Anlässen |
Zu den Bereichen des Teils I des Qualitätsberichts ist die Ableitung von Maßnahmen auf Basis der aus der internen und externen Evaluation resultierenden Aspekte geprüft. Infolge werden die Maßnahmen durchgeführt und ggf. betroffene Studiengangs-dokumente angepasst. Dokumentation von Maßnahmen auf • SG-Ebene: Q-Bericht der SG • FB-Ebene: Evaluationsbericht der HS • HS-Ebene: Evaluationsbericht der HS |
Ableitung und Durchführung in Abhängigkeit der konkreten Maßnahme Verantwortlich für die Dokumentation auf • SG-Ebene: SGL • FB-Ebene: FBL • HS-Ebene: Präsidium Verantwortlich für die Übernahme in den Evaluationsbericht: Stabsstelle QM | |
Nachverfolgung bereits formulierter Maßnahmen | Bereits formulierte Maßnahmen der Weiterentwicklung sind nachverfolgt und geprüft. Das Ergebnis ist in Teil III des Qualitätsberichts dokumentiert. | Verantwortlich für die Dokumentation: SGL | |
Falls erforderlich: Erstellung, Beratung, Beschlussfassung und Veröffentlichung der ÄO bzw. einer neuen Fach-PO | ÄO bzw. neue Fach-PO ist im amtlichen Veröffentlichungsorgan publicus veröffentlicht. |
Erstellung: SGL Beschlussfassung: siehe Verfahrensanweisung (Fach-PO) |
Vorlage: • Fach-MuPO (Bachelor od. Master) • Verfahrensanweisung „von der Erstellung bis zur Veröffentlichung der Fach-PO“ • Auflistung der in das Verfahren einzureichenden Unterlagen |
Falls erforderlich: Erstellung, Beratung, Beschlussfassung und Veröffentlichung der Änderungen von • Praktikumsregelungen • Regelungen für das Praxissemester • Regelung für die praktische Studienphase • Regelung für praktische Vorbildung | Regelung/en ist/sind auf der Website des Fachbereichs veröffentlicht. |
Erstellung: SGL Beschlussfassung: siehe Verfahrensanweisung (Regelungen) | |
Anzeige der Änderungen im Falle wesentlicher Änderungen (z.B. Änderung der Regelstudienzeit, des Ausbildungsprofils, des akademischen Grades, der Studienform) | Im Falle wesentlicher Änderungen an der FachPO hat der/die Vorsitzende des Senatsausschusses SuL diese dem Gremium zur internen ReAkkreditierung angezeigt (Fall A). Über die Stabsstelle QM wird vom SG eine geplante Anpassung an das Gremium zur internen (Re)Akkreditierung weitergegeben (Fall B). Das Gremium hat zum weiteren Vorgehen in Bezug auf Reakkreditierungserfordernis entschieden. |
Weitergabe: Vorsitz Senatsausschuss SuL (Fall A) Stabsstelle QM (Fall B) Beschlussfassung: Gremium zur internen (Re)Akkreditierung |
Checkliste zur 'wesentlichen Änderung eines Studiengangs' Vorlage: Handreichung zur wesentlichen Änderung eines Studiengangs |
falls erforderlich: Änderung in Form einer Umbenennung des Studiengangs | Umbenennung des Studiengangs | siehe Checkliste 'Umbenennung eines Studiengangs' |
Checkliste 'Umbenennung eines Studiengangs' Die Aufstellung der vorzulegenden Dokumente finden sich in der Checkliste. |
falls erforderlich: Änderungen münden in Aufhebung des Studiengangs | Aufhebung des Studiengangs | siehe Checkliste 'Aufhebung eines Studiengangs' |
Checkliste 'Aufhebung eines Studiengangs' Die Aufstellung der vorzulegenden Dokumente finden sich in der Checkliste. |
Bei Fragen oder Unklarheiten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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