Der Publikationsserver OPUS HS Trier bietet allen Autorinnen und Autoren der Hochschule die Möglichkeit, elektronische Dokumente im Open Access veröffentlichen, z. B. Fachzeitschriftenaufsätze, Lehrmaterialien oder Abschlussarbeiten.
Möglichkeiten:
Mit der Veröffentlichung wird der Hochschulbibliothek ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an dem Werk eingeräumt.
Link: OPUS HS Trier
Der Publikationsserver der Hochschule Trier ist ein Dokumentenverwaltungssystem, das von den Mitgliedern der drei Hochschulstandorte genutzt werden kann, um wissenschaftlich relevante Dokumente elektronisch zu veröffentlichen (z. B. Fachaufsätze, Arbeitspapiere oder Abschlussarbeiten).
Organisatorisch und inhaltlich wird der Publikationsserver von den Bibliotheken des Hauptcampus und des Umwelt-Campus betreut. Die Speicherung, Archivierung und Sicherung der Daten liegt in den Händen des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz).
Die Nutzung des Publikationsservers bietet eine Reihe von Vorteilen:
Darüber hinaus erlaubt es Ihnen der Publikationsserver, nach den Veröffentlichungen anderer Hochschulangehöriger zu recherchieren.
Der Dokumentenserver wird auf Basis der Software OPUS 4 betrieben - einer Open-Source-Software unter GNU General Public License.
OPUS-Dokumentation: opus4.kobv.de.
Grundsätzlich können alle aktuellen oder ehemaligen Mitglieder der drei Standorte der Hochschule Trier den Publikationsserver nutzen, um wissenschaftlich relevante Dokumente kostenfrei zu veröffentlichen.
Zu den Mitgliedern zählen u. a.:
Veröffentlicht werden können Dokumente,
Erlaubte Dokumentarten sind u. a.:
Bitte setzen Sie sich mit der Bibliothek in Verbindung, wenn Sie ein Dokument veröffentlichen möchten, das sich den in OPUS zur Auswahl vorgegebenen Dokumentarten nicht zuordnen lässt (Mail an: openaccess[at]hochschule-trier.de).
Der Publikationsserver der Hochschule Trier ist derzeit nur für die Veröffentlichung elektronischer Volltext-Dokumente im Open Access vorgesehen.
Eine Aufnahme reiner Literaturnachweise (Referenzen) oder zugriffsbeschränkter Volltexte ist zumindest vorerst nicht beabsichtigt.
Dokumente, die von Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern oder sonstigem Fachpersonal der Hochschule Trier hochgeladen werden, durchlaufen keine inhaltliche Qualitätskontrolle seitens der Bibliothek. Es werden nur die bibliographischen Angaben geprüft und ggf. ergänzt.
Im Fall studentischer Arbeiten stimmt sich die Bibliothek mit dem Fachpersonal der Hochschule Trier ab. Abschlussarbeiten werden z. B. nur nach Rücksprache mit der Betreuungsperson freigeschaltet.
Die Bibliothek behält es sich vor, in begründeten Einzelfällen eine Veröffentlichung abzulehnen.
Weg 1: Service der Bibliothek nutzen
Gerne übernimmt die Bibliothek für Sie das Hochladen des Dokuments und die Eingabe der Metadaten. Schicken Sie Ihr Dokument an openaccess(at)hochschule-trier.de.
Offene Punkte werden in Absprache mit Ihnen geklärt (Rechtliches, Schlagwortvergabe etc.).
Weg 2: OPUS-Veröffentlichungsfunktion nutzen
Dokumente nachträglich zu ändern oder löschen, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Hierdurch wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass die über den Publikationsserver veröffentlichten Dokumente dauerhaft zitierfähig und mit gedruckten Publikationen vergleichbar sein sollen.
Möchten Sie eine OPUS-Veröffentlichung ändern, muss das geänderte Dokument als neues Dokument in OPUS hinterlegt werden. Dies entspricht einer Neuauflage bei gedruckten Publikationen. Die ursprüngliche Version der Veröffentlichung bleibt auf dem Server und kann weiterhin abgerufen werden.
Die Löschung einer OPUS-Publikation ist nur in begründeten Einzelfällen möglich (z. B. bei Rechtsverstößen).
Bitte denken Sie daran:
Allgemeines: Einräumung des einfachen Nutzungsrechts
Damit Sie ein Dokument auf OPUS veröffentlichen können, müssen Sie der Hochschulbibliothek Trier ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht i. S. v. § 31 Abs. 2 UrhG an Ihrem Werk einräumen. Dies geschieht mit Hilfe des Vertrags, der Ihnen nach dem Hochladen des Dokuments zugestellt wird.
Das einfache Nutzungsrecht erlaubt es der Hochschulbibliothek, Ihr Dokument weltweit frei zugänglich im Internet zu veröffentlichen, Ihre Daten zu speichern sowie ggf. zu konvertieren. Dieses Recht gilt auch für die Deutsche Nationalbibliothek und bei Bedarf für fachspezifische Bibliotheken mit einem nationalen Sammelauftrag.
Ihr Urheberrecht als Autorin oder Autor bleibt als Recht, das nicht weitergegeben werden kann, bei Ihnen.
Erstveröffentlichung (grauer Weg):
Wenn Sie als Autorin oder Autor ein Werk auf OPUS veröffentlichen, das nicht bereits erschienen ist, nutzen Sie OPUS für eine Erstveröffentlichung.
Da Sie der Hochschulbibliothek bei einer Veröffentlichung nur das einfache Nutzungsrecht einräumen, steht einer weiteren Publikation des Dokuments grundsätzlich nichts entgegen (z. B. in Fachzeitschriften oder auf anderen Servern). Allerdings ist zu beachten: Durch das Einräumen des einfachen Nutzungsrechts können Sie keine ausschließlichen Nutzungsrechte mehr abtreten (z. B. an Verlage).
Zweitveröffentlichung (grüner Weg):
Ist das Werk, das Sie auf OPUS veröffentlichen, bereits an anderer Stelle erschienen - z. B. in einem kommerziellen Verlag -, nutzen Sie OPUS für eine Zweitveröffentlichung. Ob eine solche Zweitveröffentlichung zulässig ist, hängt von den Vereinbarungen ab, die für die vorangegangene(n) Veröffentlichung(en) getroffen wurden, etwa den Regelungen des Verlagvertrags.
Verlage und Nutzungsrechte: In der Regel nehmen Verlage das ausschließliche Nutzungsrecht für sich in Anspruch. Hierdurch verlieren Sie mit Vertragsunterschrift das einfache Nutzungsrecht an Ihrem Werk; eine Zweitveröffentlichung ist ohne Weiteres nicht zulässig. Allerdings: Verlage sind zunehmend bereit, den Open-Access-Gedanken zu unterstützen, und erlauben unter bestimmten Auflagen eine Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge auf Dokumentenservern. Die Open-Access-Bestimmungen der einzelnen Verlage lassen sich auf Sherpa Romeo nachschlagen.
Hinweis: Gemeinschaftsarbeiten
Bei Gemeinschaftsarbeiten, deren Anteile sich nicht gesondert verwerten lassen, gelten Ihre Mitautorinnen und -autoren als Miturheber des Werks (§ 8 UrhG). Eine Veröffentlichung sollte gemeinsam abgestimmt werden.
Möchten Sie ein Dokument im Open Access veröffentlichen, können Sie verschiedene Lizenzen heranziehen, um Bedingungen und Einschränkungen für die Weiternutzung Ihrer Publikation festzulegen.
Weit verbreitet sind insbesondere Creative-Commons-Lizenzverträge. Ihre Gestaltung basiert auf den folgenden Grundbausteinen:
Mit der Auswahl einzelner Bausteine können Sie die Freigabe Ihres Werkes abstufen. Je nach Zusammensetzung ist der Open-Access-Gedanke mehr oder weniger stark verwirklicht. Bei einer OPUS-Veröffentlichung können Sie wählen zwischen:
Eine Entscheidungshilfe zur Auswahl des passenden CC-Lizenztyps finden Sie unter CC Chooser.
Die Hochschulbibliothek Trier stellt ihren Benutzerinnen und Benutzern in öffentlichem Auftrag und auf der Grundlage ihrer Benutzungsordnung ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung. Dazu gehören auch Bereitstellung und Betrieb des Publikationsservers OPUS. Dabei werden personenbezogene Informationen verarbeitet, um die von Ihnen eingestellten Publikationen zugänglich zu machen und zu archivieren.
Die Hochschulbibliothek Trier erhebt und verwendet Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Europäischen Union und des Landes Rheinland-Pfalz und nur zur Erledigung der mit dem Betrieb von OPUS zusammenhängenden Anforderungen. Eine personalisierte Auswertung der erhobenen Daten findet nicht statt.
Die umfassende Datenschutzerklärung steht Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung:
Die in OPUS hinterlegten Dokumente können weltweit über die OPUS-Benutzeroberfläche und über Suchmaschinen recherchiert werden. Der Zugang zur OPUS-Recherche ist kostenfrei und erfordert keine Registrierung.
Recherchemöglichkeiten der OPUS-Benutzeroberfläche:
OPUS-Suchoperatoren:
Dokumente werden in OPUS dauerhaft hinterlegt und sind vor Änderungen geschützt. Die zu einem Dokument gehörenden bibliographischen Angaben wurden von der Hochschulbibliothek Trier einzeln auf ihre Richtigkeit geprüft. Die Zitierfähigkeit der Dokumente ist damit gewährleistet.
Wie ein in OPUS hinterlegtes Dokument in einer Bibliographie zu verzeichnen ist, hängt von dem gewählten Zitiersystem ab. Bei Internet-Dokumenten werden Sie i. d. R. auch einen dauerhaften Identifikator oder eine Internet-Adresse angeben müssen.
Tipp: Bei den Metadaten eines OPUS-Dokuments finden Sie eine URN und manchmal einen DOI.
Die Bereitstellung des Publikationsservers ist ein neues Serviceangebot. Über Rückfragen und Anregungen freuen wir uns sehr.
Schreiben Sie an unsere Bibliotheksstandorte oder wenden Sie sich an:
Dr. Stefan Bagusche
Hochschulbibliothek Trier
Telefon: 06782 17-2012
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Bitte senden Sie Ihre Vorschläge und Hinweise an:
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