Hochschulkennung für Gäste

Hochschulangehörige können eine zeitlich befristete Hochschulkennung (Gültigkeit zunächst für höchstens ein Jahr) für Ihre Gäste beantragen.

Die Gäste werden nach Ablauf per E-Mail angefragt, ob die Hochschulkennung noch benötigt wird. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen keine Rückmeldung, wird diese gelöscht.

Eine Hochschulkennung für Gäste beantragen:

Zur Beantragung senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben an help(at)hochschule-trier.de

  • Name, Vorname:
  • Priv. E-Mail-Adresse:
  • Ablaufdatum (falls kürzer als ein Jahr):
  • Verantwortliche Kontaktperson:

 

Glühbirne auf Schiefertafel
Öffnungszeiten

Nachfolgend die Öffnungszeiten der RZ-Räume. 

Bitte beachten Sie eventuelle Ausnahmen in unseren News

IT-ServicePoint G9 

  • Mo. - Do.:  09:15 - 12:00 und 13:45 - 16:00
  • Fr.: 09:15 - 12:00
  • [24/7) : Anliegen an help(at)hochschule-trier.de werden schnellstmöglichst bearbeitet.

Drucker, Plotter: G14 

  • 24/7(1)

PC-Pools: G12 (16+1), G13 (16), G01 (24+1), G04 (28+1)

  • 24/7(1)   

PC-Pool: A205 (16+1)

  • Mo, - Fr., außer Feiertagen: 07:00 - 20:00

(1): Zugang außerhalb der Öffnungszeiten der Hochschule per Hochschulkarte (Studieausweis/Bedienstetenausweis) am Haupteingang Geb. G und den beiden RZ-Eingängen im EG und UG. Besondere Ereignisse können eine Schließung  erzwingen.

Die aktuelle Belegung der PC-Poolräume sind hier ein zu sehen:

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