Am Hauptcampus liegt die zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen rund ums Studium am Standort Trier. Im Erdgeschoss des Gebäude G empfangen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studienservice. In unserem Büro finden Studierende, Studieninteressierte sowie Bewerberinnen und Bewerber alle wesentlichen Serviceangebote an einem Ort. Das Angebot umfasst die Bereiche Studierendensekretariat, Prüfungsamt und allgemeine Studienberatung. Der Studienservice gliedert sich in drei Arbeitsteams, denen jeweils bestimmte Studiengänge zugeordnet sind. Somit haben die Studierenden während des Studiums immer durchgehend feste Ansprechpartner.
finden Sie hier....
Die allgemeine Studienberatung bietet Beratung und Orientierung, wenn Sie sich z.B. fragen
Ansprechpartner Allgemeine Studienberatung
Thomas Henner, Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Tel. +49 651 8103 335
Anja Faber, Verwaltungsfachwirtin
Tel. +49 651 8103 745
studienberatung@hochschule-trier.de
Die Fachstudienberatung berät Sie über
Ansprechpartner für Bachelor- und Masterstudiengänge
Die Höhe des Semesterbeitrages wird jedem Studierenden im Studis-Portal im Bereich "Mein Studium - Studienservice" unter dem Register Zahlungen für die jeweiligen Semesterzeiträume angezeigt. Der Beginn einer Rückmeldephase wird per E-Mail an die Hochschulmailadressen kommuniziert. In der Regel erfolgt der Versand dieser E-Mail für die Rückmeldung zum Wintersemester Mitte Juni, für das Sommersemester Mitte Dezember.
Hier finden Sie den Semesterbeitrag für eine Erst- und Neueinschreibung.
Wenn Sie Fragen über die Höhe und die Zusammensetzung des Semesterbeitrages haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienservice.
Im Semesterbeitrag sind die Kosten für das Deutschlandsemesterticket bereits enthalten.
Zur Anmeldung benötigen Studierende in der Portazon-App (die das digitale Ticket bereitstellt) nur Ihre persönliche Hochschulkennung nebst dazugehörigem Passwort. Diese Daten reichen aus, um das Ticket als QR-Code auf dem Handy zu erhalten.
Alle Informationen zum Deutschlandsemesterticket finden Sie unter folgendem Link:
https://www.studiwerk.de/cms/semesterticket-1001.html
Hier geht es zur Anleitung als pdf. Datei zum Download:
https://www.studiwerk.de/info/deutschlandticket/PZN_Deutschlandsemesterticket_20240823_DE.pdf
Laden Sie sich hier die aktuelle EInschreibeordnung der Hochschule Trier herunter.
Soweit in einem grundständigen Studiengang Kapazitäten vorhanden sind, können Personen, die sich in einzelnen Lehrveranstaltungen weiterbilden wollen, auf Antrag als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen werden. Die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer ist nicht an die Voraussetzungen für die Zulassung nach der Einschreibordnung gebunden.
Der Antrag auf Zulassung als Gasthörerin oder als Gasthörer ist schriftlich in der festgelegten Frist (in der Regel bis zum Beginn des Semesters 01.03. bzw. 01.09.) an die Hochschule Trier zu richten. Eine Einschreibung erfolgt nicht.
Eine Gasthörerschaft ist für den Personenkreis der geflüchteten Menschen kostenfrei, ansonsten fallen je nach Umfang Gebühren an.
Bitte beantragen Sie die Senioren-Gasthörerschaft hier. Ansprechpartner für alle Fragen rund um eine Gasthörerschaft für Senioren beantwortet Ihnen Herr Thomas Henner. Sie erreichen Herrn Henner unter der Telefonnummer 0651 8103 456 oder per E-Mail an t.henner(at)hochschule-trier.de
Zugang zu QIS (Übersicht der erbrachten Leistungen, Prüfungsanmeldung, Downloads)
Allgemeine Informationen zur Prüfungsanmeldung via QIS
Studiengangspezifische Informationen zur Anmeldung von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen
Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall:
Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen dem Studienservice unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist das Attest unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern spätestens bis zum dritten Werktag nach dem Prüfungstermin beim Studienservice vorzulegen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Atteste das folgende Beiblatt zur Erklärung des Rücktrittes.
Sie können auch den Vordruck „Ärztliches Attest“ des Studienservice der Hochschule Trier verwenden. Wenn Sie diesen nutzen, muss das Beiblatt nicht eingereicht werden.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die bei Online-Portalen wie z. B. bei au-schein.de oder teleclinic.com werden nicht als Nachweis triftiger Gründe für das Fernbleiben von Prüfungen akzeptiert.
Achtung!!! In einigen Studiengängen ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welches Attest von Ihrem Prüfungsausschuss verlangt wird.
Rücktritt von Prüfungen während der Schwangerschaft:
Während einer Schwangerschaft gelten besondere Schutzvorschriften nach dem Mutterschutzgesetz. Um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können, muss die Schwangerschaft jedoch zuvor dem Studienservice angezeigt werden. Unter folgendem Link erhalten Sie weitere wichtige Informationen.
An der Hochschule Trier werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im Inland oder Ausland erworben wurden, auf Antrag des Studierenden anerkannt. Die Anerkennung kann nur versagt werden, wenn ein wesentlicher Unterschied zwischen der erbrachten und der zu ersetzenden Leistung nachgewiesen wird. Der Antrag ist an den jeweiligen Prüfungsausschuss zu richten. Im Antrag sind die zur Anerkennung gewünschten Module aufzulisten. Dem Antrag sind Leistungsnachweise und Modulbeschreibungen beizufügen. Über das Ergebnis der Anerkennung erhalten die Studierenden einen Anerkennungsbescheid vom Studienservice.
Die Anerkennung bzw. Anrechnung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung Ihres Studiengangs geregelt. Die Prüfungsordnungen werden im publicus, dem amtlichen Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier, veröffentlicht.
Hinweise zum Verfahren erhalten Sie hier.
FRISTEN
Voraussetzung für die Fortsetzung Ihres Studiums und die Teilnahme an Prüfungen im folgenden Semester ist die Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefrist.
Die Rückmeldefrist endet jeweils
Um sich rückzumelden überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag. Sollten Sie über Guthaben (diese wurden verrechnet) aus vergangenen Semestern aus Überzahlungen verfügen, wird Ihnen der individuelle Überweisungsbetrag im StudIS-Portal im Bereich "Mein Studium - Studienservice" unter dem Register „Zahlungen“ angezeigt. Das Portal erreichen Sie unter folgender Adresse:
http://studis.hochschule-trier.de
HÖHE UND ZUSAMMENSETZUNG DES SEMESTERBEITRAGS
Die Höhe des hier genannten Beitrages gilt nur für die Rückmeldung bereits eingeschriebener Studierender und setzt sich wie folgt zusammen:
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 beträgt 321,40 Euro.
Das Semesterticket enthält ab 01.03.2024 das Deutschlandticket für Studierende! Weitere Informationen hierzu: Studierendenwerk.
Der Beitrag muss an die nachfolgende Bankverbindung überwiesen werden:
Empfänger: LHK Mainz / Hochschule Trier
IBAN: DE36545100670009583675 / BIC: PBNKDEFF
Bank: Postbank Ludwigshafen
Verwendungszweck: <Ihre Matrikel-Nr.> <Name, Vorname> <Studiengang>
Bitte führen Sie die Überweisung so rechtzeitig aus, dass der geforderte Studierendenbeitrag mit Ablauf der Rückmeldefrist auf dem o. g. Konto eingegangen ist!
Wir empfehlen, die Überweisung bzw. Bareinzahlung bei einer in Deutschland ansässigen Bank durchzuführen, da es in der Vergangenheit bei Auslandsüberweisungen teilweise zu Verzögerungen bei den Verbuchungen kam.
Geben Sie im Verwendungszweck unbedingt Matrikelnummer, Vor- und Zuname sowie den Studiengang an. Sollten diese Angaben nicht eindeutig erkennbar sein, kann die Rückmeldung nicht erfolgen.
Nach Eingang des Studierendenbeitrages auf dem o. g. Konto der Postbank Ludwigshafen (in der Regel 5 – 7 Arbeitstage nach Ihrer Überweisung) nehmen wir Ihre Rückmeldung vor. Die Validierung kann erst nach Zahlungseingang und verbuchter Rückmeldung, d.h. frühestens 5 - 7 Arbeitstage nach Ihrer Überweisung, von Ihnen
durchgeführt werden. Die Validierungsautomaten befinden sich im Gebäude G (im Durchgang zum Gebäude H) am Schneidershof und im Gebäude Q (im Erdgeschoss vor Raum Q11) am Irminenfreihof. Die Automaten sind montags bis samstags in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr in Betrieb.
ALLGEMEINE HINWEISE
Beabsichtigen Sie eine Beurlaubung für das kommende Semester, ist ein formeller Antrag unter Angabe des Grundes sowie Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich. Anträge auf Beurlaubung müssen bis zum Ende der Rückmeldefrist gestellt werden.
Beabsichtigen Sie Ihr Studium im kommenden Semester nicht mehr an der Hochschule Trier fortzusetzen (Exmatrikulation), bitten wir Sie, um Vorlage des entsprechenden formellen Antrages auf Exmatrikulation bis spätestens zum Ende des Semesters:
Die Rückmeldung kann nur bis zum Semesterbeginn rückgängig gemacht werden. Dazu müssen die Anträge auf Exmatrikulation und Rückzahlung fristgerecht im Studienservice eingehen:
Bitte nehmen Sie in diesem Fall möglichst umgehend Kontakt mit uns auf. Eine weitere Voraussetzung für die Rückzahlung ist die Rückgabe des Studierendenausweises.
Alle Formulare finden Sie auf unserer Homepage sowie im StudIS-Portal im Bereich „Mein Studium – Studienservice“ unter dem Register Bescheide / Bescheinigungen. Bei Verlust des Prüfungsanspruchs wegen endgültig nicht bestandener Prüfung ist eine Rückmeldung nicht mehr möglich.
Sollten Sie der Gebührenpflicht (Studiengebühren i.H.v. 700 €) unterliegen, kann die Rückmeldung erst nach Eingang der geforderten Studiengebühr und des Studierendenbeitrages erfolgen.
SÄUMNISGEBÜHR
Verspätete Rückmeldungen werden nur unter Zahlung einer Säumnisgebühr in Höhe von 25,00 Euro bis spätestens zum Semesterbeginn akzeptiert:
Bei den kooperativ Promovierenden unterscheiden wir zwischen registrierten oder eingeschriebenen Personen.
Der Personenkreis der eingeschriebenen Promovierenden meldet sich durch Zahlung des Semesterbeitrages zum nächsten Semester zurück. Bitte überweisen Sie den Rückmeldebetrag für das Sommersemester 2025 für den Studienort Trier (nicht für Ersteinschreiber) in Höhe von 321,40 € (Studierendenwerk 129,00 €, AStA 16,00 €, Semesterticket 176,40 €) an die nachfolgende Bankverbindung:
Empfänger: LHK Mainz / Hochschule Trier
Bank: Postbank Ludwigshafen
IBAN: DE36 5451 0067 0009 5836 75
BIC: PBNKDEFF
Bitte geben Sie im Verwendungszweck ausschließlich Vor- und Nachnamen sowie die Matrikel-Nummer an.
Die registrierten Promovierenden füllen zu Rückmeldung einfach den folgenden Vordruck aus und senden diesen unterschrieben an den Studienservice der Hochschule Trier.
Studierende können auf schriftlichen Antrag vom Studium beurlaubt werden, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen. Der Antrag auf Beurlaubung ist fristgerecht innerhalb der für das jeweilige Semester geltenden Rückmeldefrist an den Studienservice der Hochschule Trier zu richten. Eine rückwirkende Beurlaubung findet nicht statt. Ausnahmen sind lediglich bei plötzlichen und unerwartet nach Semesterbeginn eintretenden Ereignissen innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich.
Beurlaubungsgründe sind insbesondere:
Eine Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung, Bachelor-oder Master-Thesis, etc. ist ausgeschlossen
Ein Studiengangwechsel oder der Übergang zum Master Studium ist grundsätzlich eine Änderung der Einschreibung. Eine Änderung der Einschreibung kann immer nur während der Bewerbungs-/Immatrikulationsfristen auf Antrag vorgenommen werden.
Den Antrag müssen Sie über das Studis-Portal stellen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.
Der Antrag auf Exmatrikulation kann jederzeit gestellt werden. Er wirkt zum Ende des Exmatrikulationssemesters, wenn kein anderer Zeitpunkt beantragt wird. Eine rückwirkende Aufhebung der Einschreibung auf Antrag ist unzulässig. Der Antrag auf Exmatrikulation zum Datum der Antragstellung wirkt ab dem Folgetag des Antragseingangs an der Hochschule Trier.
Adresse:
Studienservice der Hochschule Trier
Postfach 1826
54208 Trier
Hier finden Sie uns:
Campus Schneidershof Gebäude G (Foyer)
Öffnungszeiten des Servicepoints:
montags bis donnerstags
von 09:30 Uhr - 12.00 Uhr
und 13:00 Uhr - 15.00 Uhr
freitags
von 09:30 Uhr - 12.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
0651 - 8103 335
E-Mailadresse:
studienservice@hochschule-trier.de
Der Servicepoint
Die Sachbearbeiter*innen des Studienservice
teilen sich in drei Arbeitsteams mit unterschiedlichen
Zuständigkeiten auf. Zuständigkeiten und Telefon-
nummern finden Sie unter folgendem Link:
Die Teams des Studienservices
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