Allgemeine Informationen zur Prüfungsanmeldung via QIS

  • Zur Anmeldung an QIS benötigen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort des Rechenzentrums der Hochschule Trier. Sollten Sie Ihr Passwort des Rechenzentrums vergessen haben oder das Passwort ändern wollen, finden Sie hier weitere Informationen: https://www.hochschule-trier.de/rzht/it-dienste-infos/nutzerkennung-fuer-studierende/
  • Bitte beachten Sie, dass mit einer Anmeldung für die Veranstaltungen in Stud.IP nicht gleichzeitig eine Prüfungsanmeldung in QIS erfolgt ist. Zu einer Prüfungsleistung müssen Sie sich in QIS anmelden.
  • Sie können sich von jedem Rechner der Hochschule Trier aus (alle Standorte) mit dem System verbinden. Die Verbindung ist gesichert, d.h. alle gesendeten und empfangenen Daten werden verschlüsselt und damit vor dem Zugriff Dritter geschützt.
  • Grundsätzlich können Sie sich auch von jedem anderen Rechner außerhalb der Hochschule mit dem Service verbinden. Dazu müssen Sie sich allerdings ein weiteres Mal authentifizieren, d.h. Sie werden aufgefordert Ihr Passwort bereits vor der Anmeldung am QIS einzugeben. Alternativ können Sie auch eine VPN-Verbindung zur Hochschule Trier nutzen. Eine Anleitung finden Sie unter: https://www.hochschule-trier.de/rzht/it-dienste-infos/vpn/
    ACHTUNG: Die Nutzung von QIS über Rechner außerhalb der Hochschule Trier ist ein Service, dessen Funktion nicht garantiert werden kann. Die Hochschule hat z.B. keinen Einfluss auf Probleme bei Ihrem Internet-Provider. Sollten Probleme auftreten, müssen Sie einen Rechner innerhalb der Hochschule Trier für Ihre Prüfungsan-/abmeldung verwenden!
  • Bei der Anmeldung zu einer Prüfung bzw. bei der Kontrolle einer Anmeldung werden Ihnen Detailangaben zu der jeweiligen Prüfung angezeigt: Anmeldezeitraum: Eine Anmeldung ist ausschließlich im Anmeldezeitraum möglich. Beispiel: 01.05.2019 - 31.05.2019 Das System schließt die Anmeldefunktion am 31.05.2019 um 24:00 Uhr. Bis zum Ende des Anmeldezeitraums können Sie sich beliebig oft zu einer Prüfung an- und wieder abmelden. Rücktrittsfrist: Zwischen dem Ende der Anmeldephase und dem Ende der Rücktrittsfrist können Sie sich noch genau einmal von der Prüfung abmelden. Eine erneute Anmeldung ist dann aber nicht mehr möglich. Häufig ist ein Rücktritt bis einige Tage vor der Prüfung möglich, der Fachbereich kann aber auch festlegen, dass das Ende des Anmeldezeitraums gleich dem Ende des Rücktrittszeitraums ist.
  • ACHTUNG: Prüfen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Anmeldezeitraums, ob Ihre Anmeldungen im System korrekt eingetragen sind. Verspätete Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Wenn Sie nach einer (Fach)Prüfungsordnung studieren, müssen Sie sich zu allen Studien- und Prüfungsleistungen sowie zu deren Wiederholungen innerhalb der geltenden Anmeldefristen (Ausschlussfristen) im hochschuleigenen elektronischen Prüfungsverwaltungssystem anmelden und ggf. abmelden. Erfolgt die Anmeldung nicht fristgerecht, ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht zulässig. Die Wiederholungsprüfungen sind spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils übernächsten Semesters abzulegen. Abweichend davon kann die (Fach)Prüfungsordnung eine Verkürzung auf das jeweils nächste Semester festlegen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie die Regelungen Ihrer (Fach)Prüfungsordnung kennen. Bei Versäumnis einer solchen Wiederholungsprüfung ohne triftige Gründe gilt der jeweilige Prüfungsversuch als mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet. Diese Regelung gilt auch schon für viele Prüfungsordnungen vor Inkrafttreten der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) zum Sommersemester 2019.
    Eine Pflichtanmeldung für Wiederholungsprüfungen durch den Studienservice wird nur noch für Studierende durchgeführt, die in PO-Versionen von 2016 und 2015 eingeschrieben sind!
    Sollten Sie Fragen hierzu haben, setzen Sie sich bitte unbedingt mit dem Studienservice in Verbindung: studienservice(at)hochschule-trier.de
  • Im publicus, dem amtlichen Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier, finden Sie Ihre jeweils gültige (Fach-)Prüfungsordnung unter folgendem Link: https://www.hochschule-trier.de/hochschule/aktuelles/amtliche-veroeffentlichungen-publicus. Im StudIS-Portal unter „Mein Studium – Studienservice – Meine Studiengänge“ wird Ihnen Ihre gültige (Fach-)Prüfungsordnungs-Version (PO-Version) angezeigt. Sollte für Ihren Studiengang eine Fach-Prüfungsordnung gelten, dann gilt für Sie zudem die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Hochschule Trier. Diese finden Sie auch unter dem genannten Link.
  • Bei einem Rücktritt wegen Krankheit reichen Sie das Attest binnen drei Werktagen nach der Prüfung im Studienservice der Hochschule Trier, Standort Schneidershof, Gebäude G ein. Die Atteste werden nicht im Sekretariat Ihres Fachbereichs entgegen genommen. Verwenden Sie den Vordruck „Beiblatt zur Einreichung von Attesten“, den Sie unter der folgenden Adresse herunter laden können https://www.hochschule-trier.de/fileadmin/Hochschule/Einrichtungen/Studienservice/Vordrucke/Beiblatt_zur_Einreichung_von_Attesten.pdf
    Werden die Gründe anerkannt, ist der nächste Prüfungstermin wahrzunehmen. Hierzu müssen Sie sich ebenfalls anmelden.
  • Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilgenommen haben, erscheint zunächst immer der Eintrag NE für „nicht erschienen“. Im Einzelfall kann also für längere Zeit ein NE erscheinen, auch wenn Sie ein Attest eingereicht haben.
  • Die Noteneintragung durch die Prüfer erfolgt in zwei Stufen: Unmittelbar nach der Eintragung der Noten können Sie die Noten in QIS einsehen (1. Stufe). Allerdings werden die Noten zunächst als vorläufig markiert, weil sich z.B. nach einer Klausureinsicht noch Notenänderungen ergeben könnten, welche dann noch von den Prüfern selbst erfasst werden. Wenn die Prüfer die Notengebung im System abgeschlossen haben (2. Stufe), geht der Zugriff auf den Studienservice über und der Hinweis der Vorläufigkeit verschwindet.
  • Sie können sich jederzeit aktuelle Leistungsübersichten in verschiedenen Formaten ausdrucken. Wenn Sie eine Leistungsübersicht z.B. für Bewerbungen benötigen, können Sie sich die Übersicht im Studienservice ausdrucken und mit einem Stempel versehen lassen.
back-to-top nach oben