Informationen zu Bewerbung und Zulassung

Sie haben sich für einen Studiengang an unserer Hochschule entschieden und möchten sich nun bewerben?

Die Online-Bewerbung für das Wintersemester 2024/2025 ist beendet.

Der nächste Bewerbungszeitraum beginnt voraussichtlich Anfang Dezember 2024 für ein Studium zum Sommersemester 2025.

Sie wissen noch nicht genau, was Sie studieren möchten? Mit unserem Studiengangsfinder können Sie sich einen Überblick verschaffen und das richtige Angebot für sich finden.

Für einen schnellen Überblick über Zugangsvoraussetzungen, Fristen und das Bewerbungsverfahren, haben wir für Sie die wesentlichen Informationen zusammengestellt.

Sie haben Fragen zur Bewerbung oder zur Checkliste?

Telefon: + 49 651 8103-335
E-Mail: bewerbung-studium(at)hochschule-trier.de
Bitte geben Sie bei Fragen zur Bewerbung im Betreff immer Ihre Bewerber-Nummer (falls bereits vorhanden), Ihren Namen und den Studiengang an.

Zugangsvoraussetzungen

Bachelor Studium

Master Studium
Für die Zulassung zu einem Master-Studiengang wird zunächst ein Bachelor-Zeugnis benötigt. Hinzu kommen können Einschränkungen in den zugelassenen Bachelor-Abschlüssen, eine Mindestnote, Eignungsfeststellungsverfahren oder zusätzlich geforderte Praktika. Die besonderen Zugangsvoraussetzungen erfahren Sie auf Informationsseiten des jeweiligen Studienganges. 

Studienangebot

Eine Übersicht über das Studien- und Weiterbildungsangebot am Hauptcampus

Übersicht der Studiengänge, für die ein Studienbeginn im Sommersemester nicht möglich ist.

Fristen

Bewerbungsfristen

Zulassungsfreie Studiengänge:

Sommersemester
Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB):
15.03.
Bewerbung mit ausländischer HZB (uni assist):
31.01. (Nachreichfrist: 15.02.)

Wintersemester
Bewerbung mit deutscher HZB:
15.09.
Bewerbung mit ausländischer HZB (uni assist):
31.07. (Nachreichfrist: 15.08.)

Zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Aktuell ist nur der Bachelor-Studiengang Wirtschaftspsychologie zulassungsbeschränkt (Studienbeginn nur zum Wintersemester).

Sommersemester
Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB):
15.01.
Bewerbung mit ausländischer HZB (uni assist):
15.12.

Wintersemester
Bewerbung mit deutscher HZB:
15.07.
Bewerbung mit ausländischer HZB (uni assist):
15.06.

Die Einschreibefrist wird über den Zulassungsbescheid bekanntgegeben.

Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung in zulassungsfreien Studiengängen

Verfahrensablauf kurz zusammengefasst

Schritt 1: Registrierung und Online-Bewerbung
Für eine erfolgreiche Bewerbung an der Hochschule Trier müssen Sie sich in unserem Hochschulbewerbungsportal https://studis.hochschule-trier.de mit Ihren persönlichen Daten registrieren und sich für Ihren Wunschstudiengang bewerben. Eine Bewerbung ist für mehrere Studiengänge möglich. Bitte registrieren Sie sich nur einmal.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie im Bewerbungsportal hochladen.

Schritt 2: Prüfung Ihrer Unterlagen und Zulassungsentscheidung
Die von Ihnen hochgeladenen Bewerbungsunterlagen werden vom Studienservice geprüft. Fehlende Unterlagen werden über das Bewerbungsportal als Upload angefordert. Der Zulassungsbescheid wird ihnen in Ihrem digitalen Postfach im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Ablehnungen ergehen schriftlich per Post. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über den weiteren Ablauf des Verfahrens.

Bewerbung in örtlich zulassungbeschränkten Studiengängen

Für den örtlich zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang Wirtschaftspsychologie führt die Hochschule Trier ein Vergabeverfahren durch. Die rechtlichen Bedingungen dafür werden in der Studienplatzvergabeverordnunggeregelt. Dort ist ein bestimmtes Vergabeschema festgeschrieben, nach denen die Plätze zu vergeben sind. Die Zahl der Plätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen selbst wird durch die Kapazitätsverordnung bestimmt.

Zur Koordination dieses Verfahrens nimmt die Hochschule Trier am sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), oder kurz: Hochschulstart, teil. Diese Stiftung koordiniert das zentrale Verfahren für alle Hochschulen, die sich am Verfahren beteiligen. Zum DoSV haben wir nachfolgend einige allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist endet für

  • für Bewerber*innen mit deutschen Bildungsnachweisen am 15.07. (Ausschlussfrist)
  • für Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen am 15.06. (Ausschlussfrist)

Vergabeschema

1. Vorabquoten: Diese Quoten sind vorab von den zur Verfügung stehenden Plätzen gemäß Kapazitätsverordnung abzuziehen. 

  • 5% der Studienplätze entfallen auf die Ausländerquote
  • 2% der Studienplätze entfallen auf Fälle außergewöhnlicher Härte
  • 3% der Studienplätze entfallen auf Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber

2. Vergabequoten für die restlichen Studienplätze: Die übrigen Studienplätze (nach Abzug der Vorabquoten) werden wie folgt vergeben: 

  • 80% der Studienplätze werden nach Leistung (d.h. nach dem Durchschnitt z.B. der Abiturnote bei Bachelorstudiengängen) vergeben
  • 20% der Studienplätze werden nach Wartesemestern vergeben (Wartesemester sind diejenigen Semester, die Sie nach Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Falle einer Bewerbung für einen Bachelorstudiengang nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren). Was bedeutet Wartezeit? Die Wartezeit ist die Anzahl aller Semester, die Sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel nach dem Abschluss des Abiturs) nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren z.B. Abitur im Juli 2022, Ersteinschreibung ins Wintersemester 2023/24 = 2 Wartesemester. Es können max. 7 Wartesemester berücksichtigt werden.

Registrierung und Bewerbung

Für Bewerber*innen mit deutschen und ausländischen Bildungsnachweisen:
Registrieren Sie sich bei hochschulstart.de

Sie registrieren sich über die Seite von Hochschulstart. Dort erhalten Sie eine Bewerber-Identifikationsnummer (Bewerber-ID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Diese Daten benötigen Sie, um Ihre Bewerbung an der Hochschule Trier mit hochschulstart.de zu verknüpfen.

Für Bewerber*innen mit deutschen Bildungsnachweisen:
Registrierung und Online-Bewerbung im Bewerbungsportal der Hochschule Trier

Sobald Sie für das DoSV-Portal registriert sind, können Sie sich im Bewerbungsportal der Hochschule Trier mit Ihren persönlichen Daten registrieren und sich für Ihren Wunschstudiengang bewerben. Bitte geben Sie BID und BAN, die Sie bei der Registrierung im Hochschulstart-Portal erhalten haben, an. Ihre Bewerbung wird dann mit hochschulstart.de verknüpft. Nach dem Abschicken der Bewerbung werden Ihre Daten ins DoSV-Portal übertragen, wo Sie Ihre Bewerbungen verwalten können. Eine Bewerbung ist für mehrere Studiengänge möglich. Bitte registrieren Sie sich nur einmal. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie im Bewerbungsportal hochladen.

Für Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen:
Registrierung und Online-Bewerbung über uni assist

Bewerben Sie sich dann ganz regulär über My assist für Ihren Studienwunsch. Dort werden Sie aufgefordert, Ihre gültige BID und BAN von hochschulstart anzugeben. uni-assist leitet alle Bewerbungen bei positivem Prüfergebnis an die Hochschulen weiter.

Priorisierung

Im Verlauf der Koordinierungsphase können Sie jederzeit eine Zulassung für einen Studiengang erhalten. Dabei greifen die Priorisierungsregeln.

Prüfung Ihrer Unterlagen und Zulassungsentscheidung

Die von Ihnen hochgeladenen Bewerbungsunterlagen werden vom Studienservice der Hochschule Trier geprüft. Fehlende Unterlagen werden über das Bewerbungsportal als Upload angefordert. Bei Erfüllen der formalen Voraussetzungen nehmen Sie am Zulassungsverfahren teil. Die Hochschule wird nach Eingang und Bearbeitung aller Bewerbungen eine Rangliste bilden und basierend auf dieser Rangliste die besten Bewerber*innen auswählen und Ihnen ein Zulassungsangebot aussprechen. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen im Bewerbungsportal der Hochschule Trier zur Verfügung gestellt.

Koordinierten Nachrücken

Wenn Studienplätze durch das DoSV-Hauptverfahren nicht besetzt werden konnten, vergibt die Hochschule Trier diese Restplätze im Rahmen des Koordinierten Nachrückens (KNR) über Hochschulstart.
Alle Bewerber*innen, die zuvor im gerade abgeschlossenen Hauptverfahren keine Zulassung für diesen Studiengang (und auch sonst keine Zulassung über Hochschulstart) erhalten haben, bekommen eine E-Mail mit einem Einladungslink. Dieser Link ist 72 Stunden gültig und ermöglicht den Bewerber*innen die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken für den bestimmten Studiengang. (Alternativ kann im besagten Zeitraum die Teilnahme für das KNR auch direkt im Bewerbungsportal über die in der Bewerbungsübersicht temporär platzierten Buttons erklärt werden.).

Losverfahren

Nach Abschluss des Verfahrens noch freie Plätze können über ein Losverfahren vergeben werden.  

Sonderanträge

Im Rahmen Ihrer Bewerbung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang (Antrag auf Zulassung zum Studium) können Sie, sofern entsprechende Gründe vorliegen, Sonderanträge stellen. Die Sonderanträge sind zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zu stellen, ein nachträgliches Geltend machen ist nicht möglich.
Achtung: Sonderanträge können nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für Deutsche und Deutschen gleichgestellte Personen gestellt werden.

  • Antrag auf Nachteilsausgleich

    Der formlose Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder Verbesserung der Wartezeit ist mit den antragsbegründenden Unterlagen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist im Bewerberportal der Hochschule Trier hochzuladen.

    1. Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote:
    Diesen Sonderantrag können Sie stellen, wenn besondere Umstände Sie gehindert haben, einen besseren Notendurchschnitt zu erreichen. Die besonderen Umstände müssen in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers liegen und dürfen von dieser/diesem nicht zu vertreten sein. Hierunter fallen Bewerber*innen, die durch unverschuldete Umstände daran gehindert waren, die ihnen mögliche volle schulische Leistung zu erbringen. Falls Bewerber*innen diese Umstände belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) besseren Durchschnittsnote am Vergabeverfahren teil.
    Mögliche Gründe: Längere Abwesenheit vom Unterricht, Schwerbehinderung, längere schwere Erkrankung, sonstige gesundheitliche Umstände, Schwangerschaft, besondere wirtschaftliche Umstände, sonstige soziale Umstände, Versorgung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Betreuung minderjähriger Geschwister, Verlust eines Elternteils/beider Elternteile, häufiger Schulwechsel aufgrund von Umzügen, sonstige familiäre Umstände, Zugehörigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundesportfachverbände, sonstige vergleichbare Umstände.

    2. Antrag auf Verbesserung der Wartezeit:
    In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber*innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls Bewerber*innen Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.
  • Antrag auf Berücksichtigung außergewöhnlicher Härte (Auswahl nach Härtegesichtspunkten)
    Der formlose Antrag ist mit den antragsbegründenden Unterlagen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist im Bewerberportal der Hochschule Trier hochzuladen. Die Studienplätze der Härtequote nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
    Rechtsgrundlage: § 10 Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz vom 07.01.2020 in der aktuell geltenden Fassung.

 

Grenzränge der vergangenen Semester für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftspsychologie

WiSe 2023/2024 (Nachrückverfahren)
-
Durchschnittsnote: 2,0
- Wartezeit: 3 Semester

 

Links zu wichtigen Themen in der Übersicht

Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Grundsätzlich müssen sich alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Schulabschlusszeugnissen über die Servicestelle uni assist bewerben. Hierzu muss im ersten Schritt ein Account bei My assist angelegt werden. Zur Erfassung der persönlichen Daten werden auch die Bildungshistorie und die Sprachkenntnisse abgefragt. Anschließend können Sie über die Hochschulsuche im Uni Assist Portal die Hochschule Trier mit dem aktuellen Studienangebot finden. Die Hochschule Trier ermöglichst eine reine Online-Bewerbung. Sie können alle erforderlichen Dokumente als Upload einreichen (https://www.uni-assist.de/faq/online-bewerben/).

Online-Immatrikulation

Zulassungsbescheid erhalten? So geht’s weiter!

Schritt 1: Beantragung des digitalen Krankenversicherungsnachweises
Bitte beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine digitale Versicherungsbescheinigung. Hierfür müssen Sie lediglich der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse mitteilen, dass Sie bei der Hochschule Trier Ihr Studium aufnehmen möchten. Geben Sie dazu die Absendernummer H0002131 an. Weitere Informationen: https://www.hochschule-trier.de/hauptcampus/studium/bewerbung-zulassung/krankenversicherung

Schritt 2: Online-Immatrikulation
Nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten und das Zulassungsangebot digital angenommen haben, müssen Sie die Online-Immatrikulation digital durchlaufen.

Schritt 3: Überweisung Semesterbeitrag

Nach Abschluss der Online-Immatrikulation müssen Sie nur noch den Semesterbeitrag möglichst zeitnah spätestens bis zum Ende der Einschreibefrist überweisen. Die aktuell gültige Höhe des Semesterbeitrags finden Sie auf unserer Homepage: https://www.hochschule-trier.de/hauptcampus/studium/bewerbung-zulassung/semesterbeitrag

Sollten die Angaben zum Verwendungszweck nicht eindeutig und erkennbar sein, erfolgt keine automatische Einschreibung. Sie sind dann verpflichtet, die Überweisung des Betrags nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung bis zu 3 Tage dauern kann.

Wenn Sie aus einem früheren Studium an der Hochschule Trier bereits einen Studierendenausweis (Chipkarte) haben, reduziert sich Ihr Gesamtbeitrag um 23,00 Euro. Bei Rücknahme der Einschreibung nachdem der Studierendenausweis (Chipkarte) angefertigt worden ist
- kann keine Rückerstattung der Gebühren für die Chipkarte in Höhe von 23,00 € mehr erfolgen.
- beträgt die Gebührfür die Rücknahme der Einschreibung in
   a) zulassungsfreien Studiengängen 25,00 Euro.
   b) zulassungsbeschränkten Studiengängen 45,00 Euro.
Diese wird bei der Rückerstattung direkt in Abzug gebracht.

Schritt 4: Immatrikulation:
Sobald der Semesterbeitrag bei uns eingegangen ist und alle Unterlagen vollständig sind, werden Sie immatrikuliert. Sie erhalten hierüber eine Statusmeldung in Ihrem Bewerbungsportal. Dort steht die Studienbescheinigung zum Download bereit. Ihre Studienbescheinigungen und ein Informationsschreiben erhalten Sie zusätzlich per Post.
Eine Kurzanleitung finden Sie hier: https://www.hochschule-trier.de/fileadmin/Hochschule/Einrichtungen/Studienservice/Vordrucke/Click_Anleitung_Studienbescheinigung.pdf
Hinweis: Bitte nutzen Sie, sofern Sie die Hochschulkennung noch nicht aktiviert haben, Ihre Bewerberkennung zum Einloggen: Anmeldung mit Bewerber-Account

Informationen für geflüchtete Menschen

Für ein Studium an der Hochschule Trier benötigen Sie ein Schulzeugnis, das nach den Bewertungsvorschlägen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (KMK), einen direkten Hochschulzugang ermöglicht. Eine Selbstprüfung Ihrer HZB können Sie über "anabin“ dem Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise, welches durch die KMK  zur Verfügung gestellt wird, vornehmen.  Die Datenbank verfügt über alle notwendigen Informationen zu den länderspezifischen Hochschulzugangsberechtigungen, Bildungswesen und Hochschulen. Bitte prüfen Sie Ihre HZB hier: anabin

Eine Bewerbung erfolgt in jedem Fall über die Serviceeinrichtung Uni Assist in Berlin.

Allgemeine Studienberatung

Die allgemeine Studienberatung bietet Beratung und Orientierung, wenn Sie sich z.B. fragen

  • ob Sie überhaupt studieren wollen,
  • ob das von Ihnen geplante Studium auch das richtige ist und
  • wie Sie sich bereits vor dem Studium auf dieses vorbereiten können,
  • ob Sie ein bereits aufgenommenes Studium abbrechen können und
  • über die Möglichkeit eines Studiengangwechsels.

Ansprechpartner Allgemeine Studienberatung

Thomas Henner, Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Tel. +49 651 8103 335

Anja Faber, Verwaltungsfachwirtin
Tel. +49 651 8103 745

studienberatung@hochschule-trier.de

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung berät Sie über

  • studienspezifischen Anforderungen,
  • konkrete Studieninhalte (Module) und
  • Abschlüsse sowie Aufbaustudiengänge.
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