Der Senat der Hochschule Trier hat am 6.7.2022 eine verbindliche Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschlossen. Diese Satzung beruht auf den entsprechenden Empfehlungen der DFG und der HRK. Sie ist fester Bestandteil von Lehre und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.