Der derzeit aktuelle Semesterbeitrag (gilt nur für Erst- und Neueinschreiber nicht für Rückmelder) wird Ihnen im Rahmen der Online-Immatrikulation angezeigt.
Der reguläre Semesterbeitrag im Sommersemester 2025 beträgt 346,20 Euro.
Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Das Semesterticket enthält das Deutschlandsemesterticket für Studierende! Weitere Informationen hierzu: Studierendenwerk.
Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides!
Sollten Sie bereits im Besitz einer Chipkarte sein, verringert sich der Semesterbeitrag um 23,00 €!
Bitte beachten Sie , dass die Überweisung auch bei Online-Überweisung bis zu 5 Tage dauern kann.
Sollten Sie Ihre Einschreibung bis zum Vorlesungsbeginn zurückziehen, wird Ihnen der Semesterbeitrag zurückerstattet. Die Hochschule ist verpflichtet in diesem Fall eine Gebühr für die Aufhebung der Einschreibung zu erheben:
Sofern bereits ein Ausweis erstellt wurde, kann der Betrag für die Chipkarte in Höhe von 23,00 Euro nicht erstattet werden.
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn es um den Erwerb eines zweiten Hochschulabschlusses geht, der thematisch und formal vom Erststudium unabhängig ist, also beispielsweise ein weiterer Bachelorabschluss in einem anderen Studienfach. Das erste Masterstudium nach einem Bachelorabschluss (oder auch mehreren) ist kein Zweitstudium. Ein weiterer Masterabschluss nach Abschluss eines Masters jedoch schon. In diesen Fällen wird eine Gebühr in Höhe von 700,-- € pro Semester zusätzlich zu dem Semesterbeitrag erhoben. Von der Studiengebühr ausgenommen sind beurlaubte Studierende für die Dauer der Beurlaubung.
Weiterbildende Master-Studiengänge sind oft gebührenpflichtig. Hier werden neben den normalen Semesterbeiträge weitere Gebühren fällig. Die genaue Höhe differiert von Studiengang zu Studiengang. Bitte informieren Sie sich hier auf den entsprechenden Studiengangseiten.
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