Voraussetzungen zum Bachelor-Studium

Bevor Sie sich bei uns bewerben oder einschreiben, ist es wichtig, dass Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für das gewünschte Studium mitbringen. Wir haben Ihnen hier eine Übersicht der unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten und einiger besonderer Voraussetzungen erstellt.

Schulabschlüsse

Allgemeine Hochschulreife
Mit einem Abitur können Sie an Universitäten und Fachhochschulen ein Studium beginnen. Es wird in der Regel an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Gymnasium erworben. Es gibt aber auch weitere gleichwertige Hochschulzugangsberechtigungen anderer gymnasialer Schultypen (z. B. Abendgymnasium oder Waldorfschule).

Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt grundsätzlich zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen oder auch in bestimmten Studienrichtungen zum Studium an einer Universität.

Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife erhalten in der Regel Absolventen von Fachoberschulen oder des Telekolleg II. Sie kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen an Berufsfachschulen, Fachschulen oder sonstigen Institutionen erworben werden. Gymnasiasten, welche die 12. Jahrgangsstufe mit Erfolg absolviert haben, erwerben in Verbindung mit einem erfolgreich abgeschlossenen einjährigen Praktikum oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachhochschulreife.

Die Studienaufnahme in Bachelor-Studiengängen, die in dualer Form angeboten werden, ist auch möglich für Personen, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben. In diesem Fall ist neben dem Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife der Nachweis über das erbrachte 1. Ausbildungsjahr in Form des Berufsausbildungsvertrages vorzulegen.

Fachhochschulreife an einem Berufskolleg Baden-Würtemberg
Mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife von einem Berufskolleg in Baden-Würtemberg wird Ihnen unter folgenden Voraussetzungen die Fachhochschulreife auch in Rheinland-Pfalz anerkannt

  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (vor oder nach dem Besuch des Berufskollegs, muss nicht fachverwandt sein) oder
  • Nachweis eines halbjährigen einschlägigen Praktikums im Anschluss an das Berufskolleg oder
  • Anerkennungsvermerk für alle Bundesländer im Zeugnis

Beruflich Qualifizierte

Das Land Rheinland-Pfalz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium an einer Fachhochschule auch ohne entsprechenden Schulabschluss.

Wenn Sie eine berufliche Ausbildung mit einem qualifiziertem Ergebnis (z. B. Gesamtnotendurchschnitt aus der Abschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5) abgeschlossen haben, erhalten Sie eine unmittelbare Zugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule.

Beruflich Qualifizierte haben Anspruch auf eine umfassende Beratung vor Aufnahme des Studiums. Zuständig für die Beratung sind die jeweiligen Fachstudienberater*innen.

Weitere Informationen über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz:
https://mwg.rlp.de/themen/wissenschaft/studieren-in-rheinland-pfalz/hochschulzugang

Meister oder Techniker

Eine Meisterprüfung, der Abschluss als Techniker oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung, berechtigen ebenfalls in allen Fächern zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz:
https://mwg.rlp.de/themen/wissenschaft/studieren-in-rheinland-pfalz/hochschulzugang

Mappen- und Eigungsprüfungen

In den Bachelor-Studiengängen des Fachbereichs Gestaltung benötigen Sie zusätzlich zu der Hochschulzugangsberechtigung eine bestandene Mappen- und Eignungsprüfung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Termine und Anmeldeverfahren zu diesen Prüfungen auf den jeweiligen Studiengangsseiten.

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