Ablauf des Verfahrens der internen (Re-)Akkreditierung

Darstellung des Verfahrens der internen (Re-)Akkreditierung im PDCA

Anbahnung des Verfahrens (PLAN)

Im Rahmen der Anbahnung des Verfahrens erfolgt die Information zum Verfahrensablauf sowie die konkrete Ablaufplanung der weiteren Verfahrensschritte anhand der ‚Checkliste für die interne (Re)Akkreditierung neuer/bestehender Studiengänge‘ 

Die Studiengangsdokumente Modulhandbuch sowie Diploma Supplement werden in der Regel sechs Monate vor Sitzungstermin zur Formalprüfung eingereicht. Diese Bewertung der beiden Dokumente basiert auf den dazu einschlägigen Bewertungskriterien. Anhand dieser Formalprüfung hat der Studiengang die Möglichkeit, die Dokumente bis zur finalen Einreichung zu überarbeiten.

Eintritt und Durchführung der vorbereitenden Verfahrensschritte (DO)

Im Zuge der Vorbereitung auf den Sitzungstermin führt die externe Expertise die Bewertung fachinhaltlicher Aspekte in Bezug auf den Studiengang durch. Der Einbezug erfolgt entsprechend der ‚Checkliste für die externe Evaluation eines Studiengangs‘. Dort finden sich Einzelheiten zur Art des Einbezugs, der Leitfragen sowie der Unbefangenheit sowie der Anforderungen an das Protokoll, welches in das weitere Verfahren der internen (Re)Akkreditierung eingesteuert wird. Diese Bewertung der fachinhaltlichen Aspekte des Studiengangs basiert auf den dazu einschlägigen Bewertungskriterien.

Neben der fachinhaltlichen Bewertung findet im Zuge der Vorbereitung ebenfalls die Bewertung formaler Aspekte im Sinne der Bewertung der FachPO statt. Diese wird durch den Senatsausschuss SuL vorgenommen und basiert auf den dazu einschlägigen Bewertungskriterien  Diese Bewertung wird ebenfalls in das weitere Verfahren der internen (Re)Akkreditierung eingesteuert.

Über die Stabsstelle QM werden diese beiden Bewertungsprotokolle sowie die final eingereichten Studiengangsdokumente (Qualitätsbericht inkl. Anlagen) an das Gremium für die interne (Re)Akkreditierung zur Sitzungsvorbereitung übermittelt. 

Findung des Akkreditierungsergebnisses (CHECK)

Die Beurteilung und das daraus resultierende Ergebnisprotokoll erfolgen auf Basis des Bewertungskriterienkatalogs in Gänze und folgen diesem Ablauf:

Sichtung der Studiengangsdokumente (Qualitätsbericht inkl. Anlagen (Modulhandbuch, Diploma Supplement, Prüfungsordnung, ggf. weitere Satzungen, Dokumentation Halbzeitbetrachtung etc.), Protokoll aus dem Einbezug der externen Expertise, Protokoll aus dem Senatssauschuss SuL, Stellungnahme Formalprüfung QM) durch das Gremium für die interne (Re)Akkreditierung

Qualitätsgespräch mit den Studierenden, insbesondere zu den Themen:

  • Studierbarkeit
  • Prüfungsdichte und -organisation
  • Betreuungs- und Beratungsangebote
  • Verbesserungsvorschläge aus Studierendensicht
  • Themen, die sich aus der Sichtung der Dokumente ergeben haben

Qualitätsgespräch mit der Studiengangs-/Fachrichtungs­leitung:

  • Themen, die sich aus der Sichtung der Dokumente ergeben
  • Themen, die sich aus dem Qualitätsgespräch mit den Studierenden ergeben
  • Im Falle von Studiengängen mit besonderem Profilanspruch: Darlegung der Umsetzung des besonderen Profilanspruchs (z.B. duales Modell, internationale Kooperationsmodell, weiterbildend)

 

Ergebnisfindung durch das Gremium und Dokumentation im Ergebnisbericht

Die Ergebnisfindung erfolgt unter Würdigung der oben skizzierten Bewertungen der externen Expertise sowie des Senatsausschusses SuL und der Stellungnahme der Stabsstelle QM.

Weiterverarbeitung des Akkreditierungsergebnisses (ACT)

Es folgt die Ergebnismitteilung im Sinne einer vorläufigen Akkreditierungsentscheidung mit Frist zur Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen. Sofern diese Frist verstreicht, wird die Akkreditierungsentscheidung wirksam. Es folgt die Eintragung des Akkreditierungsergebnisses in der Datenbank des AR sowie die Veröffentlichung des Ergebnisberichts. Wird jedoch aufgrund einer eingegangenen Stellungnahme auch nach erneuter Würdigung des Studiengangs keine für den Studiengang befriedigende Entscheidung getroffen, kann über die Fachbereichsleitung innerhalb weiterer zwei Wochen der Entscheidung widersprochen werden. Die inhaltliche Begründung für den Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen – schriftlich und auf Basis der Bewertungskriterien begründet – eingereicht werden. In diesem Fall beschäftigt sich eine Vermittlungsgruppe mit dem Studiengang.

Sofern Auflagen ausgesprochen wurden, werden diese innerhalb einer festgesetzten Frist vom Studiengang bearbeitet. Innerhalb der Frist wird die Auflagenerfüllung durch die Einreichung entsprechender Dokumente angezeigt. Die Prüfung zur Auflagenerfüllung erfolgt durch das Gremium für die interne (Re)Akkreditierung

Das Verfahren regelt §10 der jeweils geltenden Fassung der Evaluationssatzung (EvS) der Hochschule Trier – Studium und Lehre. Diese ist im Veröffentlichungsorgan der Hochschule 'publicus' einzusehen.

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