Die Zusammenarbeit im Präsidium ist nun für die nächsten Jahre mit Kanzlerin Claudia Hornig gesichert. Darüber freut sich stellvertretend die Präsidentin der Hochschule, Dorit Schumann: „Wir schätzen uns als Hochschule Trier sehr glücklich, Claudia Hornig als unsere Kanzlerin zu wissen. Mit ihrem Optimismus und ihrer Lösungsorientierung haben wir eine Kanzlerin, die stets die Entwicklung unserer Hochschule im Blick hat. Aus diesem Grund freue ich mich stellvertretend für die Studierenden, Forschenden, Beschäftigten, das Präsidium und alle Mitglieder sowie Partner unserer Hochschule. Für die vergangenen Jahre und Jahrzehnte spreche ich meinen tiefen Dank, meine Anerkennung und unsere Glückwünsche aus.“
Bei der Verleihung der Urkunde drückt Ministerialdirektorin Katharina Heil aus, wie wichtig aus Sicht des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit die Zusammenarbeit und das Wirken als Präsidium ist und dankt mit ihren Glückwünschen ebenso Claudia Hornig für ihr bisheriges Wirken als Kanzlerin.
Claudia Hornig spricht ihren Dank aus: „Es wird mir große Freude bereiten, an der weiteren Entwicklung der Hochschule Trier meinen Beitrag leisten zu können und freue mich auf die erfolgreiche weitere Zusammenarbeit mit der gesamten Hochschule sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit.“
Zum Hintergrund
Die Aufgaben der Kanzlerin oder des Kanzlers einer Hochschule werden in § 83 Abs. 1 HochSchG (Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz) benannt.
„Die Kanzlerin oder der Kanzler leitet die Verwaltung der Hochschule; sie oder er ist Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt (§ 9 der Landeshaushaltsordnung - LHO -) und erledigt die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Kanzlerin oder der Kanzler vertritt in ihrem oder seinem Aufgabengebiet die Präsidentin oder den Präsidenten.“
Weitere hochschulspezifische Aufgaben der Kanzlerin werden im Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums formuliert:
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