Die Prüfungsausschüsse des Fachbereichs haben laut der verschiedenen Prüfungsordnungen die folgenden Aufgaben:
Regelmäßiger Bericht (durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden) an den Fachbereichsrat über
die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten
die tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die Abschlussarbeiten
die Verteilung der Noten der Prüfungsleistungen und der Gesamtnoten
Entwicklung von Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung
Die Prüfungsausschüsse haben laut Prüfungsordnungen in der Regel die folgende Zusammensetzung:
Studierende können jederzeit Anträge an den für ihren Studiengang verantwortlichen Prüfungsausschuss richten. Dabei müssen Anträge grundsätzlich in schriftlicher Form gestellt werden und die folgenden Informationen beinhalten:
Anträge auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit können per E-Mail direkt an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studiengangs gerichtet werden. Diese E-Mail soll enthalten:
Weiterhin sollen die Betreuerin oder der Betreuer der Abschlussarbeit sowie das Sekretariat in Kopie gesetzt werden.
Sollten Sie die Bearbeitungszeit krankheitsbedingt verlängern wollen, ist ein Antrag nicht erforderlich. Reichen Sie stattdessen innerhalb Ihrer ursprünglichen Bearbeitungszeit beim Sekretariat ein Attest ein. Die Bearbeitungszeit verlängert sich dann um die Anzahl der nachgewiesenen Krankheitstage.
Professorinnen und Professoren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Studierende
E-Mail: pa-wir(at)hochschule-trier.de
Professorinnen und Professoren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Studierende
Für unsere fachbereichsübergreifenden Studiengänge existieren separate Prüfungsausschüsse.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an den jeweiligen Studiengangleiter:
Wirtschaftsingenieurwesen-Elektrotechnik:
Wirtschaftsinformatik-Informationsmanagement:
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