Die oder der Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Wirtschaft ist für alle Belange rund um die Themen Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit zuständig. Sie oder er hat dabei eine überwachende und unterstützende Funktion.
Bei Interesse können Sie jederzeit gerne einen Termin für ein vertrauensvolles Gespräch vereinbaren.
Die oder der Gleichstellungsbeauftragte wird vom Fachbereichsrat in der Regel aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren des Fachbereichs für drei Jahre gewählt. Für diese Amtszeit ist die Gleichstellungsbeauftragte aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewählt.
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