Unabhängig vom Auslandsjahr (IB) oder dem einsemestrigen Auslandsaufenthalt anstelle des Praxisprojektes (BW, WI, WIET) gibt es die Möglichkeit, zusätzlich ein freiwilliges Auslandssemester zu absolvieren und sich gegebenenfalls erfolgreich absolvierte Leistungen hier anrechnen zu lassen.
Masterstudierende (BM, WIIM) haben ebenfalls die Chance zu den gleichen Bedingungen ein freiwilliges Auslandssemester zu absolvieren.
Wichtig: Während des Auslandssemesters müssen Sie an der Hochschule Trier immatrikuliert bleiben.
Weitere Informationen finden Sie in der Info-Präsentation zum Auslandssemester.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Zulassung jederzeit stellen. Sie benötigen keine Mindestanzahl an erreichten ECTS-Punkten. Empfohlen wird allerdings ein freiwilliges Auslandssemester nicht vor dem dritten Semester zu absolvieren.
Studienplatz im Ausland
Der einfachste Weg zu einem Studienplatz im Ausland führt über eine Bewerbung um einen Platz an einer unserer zahlreichen Partnerhochschulen. Bei Interesse senden Sie uns nach Aufforderunge eine e-mail über Ihre Wunsch-Partnerhochschulen (mit erster und zweiter Priorität). Die Bewerbung für ein Studium an Partnerhochschulen zum Wintersemester erfolgt immer im Februar und zum Sommersemester im September. Bitte achten Sie auf entsprechende Rundmail und unter "News" auf unserer Webseite.
Alternativ können Sie als Freemover eigenständig nach einem Studienplatz an einer anderen Hochschule im Ausland suchen.
Sprachkenntnisse
Wenn Sie im Vorfeld des Auslandsjahrs Ihre Sprachkenntnisse testen oder vertiefen wollen, bietet Ihnen die Europäische Union mit ERASMUS+ OLS kostenlos und online eine Vielzahl von Sprachtests und -kursen für zahlreiche europäische Sprachen vom Niveau A1 bis zum Niveau C1 im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Antrag auf Zulassung zum zusätzlichen freiwilligen Auslandssemester
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ihrem freiwilligen Auslandssemester unter Nutzung des entsprechenen Formulars einen Antrag auf Zulassung zum freiwilligen Auslandssemester stellen müssen.
Sie müssen vorab ein mit der aufnehmenden Hochschule und Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer abgestimmtes Learning Agreement einreichen. Liegt Ihre aufnehmende Hochschule in der Europäischen Union, nutzen Sie hierfür bitte das Formular ERASMUS+, anderenfalls das zweite zur Verfügung gestellte Formular.
Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie unter Nutzung des entsprechenden Formulars einen Antrag auf Anerkennung des freiwilligen Auslandssemesters stellen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die Leistungsnachweise der ausländischen Hochschule bei. Die Benotung des Auslandsstudiums erfolgt über die Umrechnung der Noten der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Bitte reichen Sie auch einen kurzen Erfahrungsbericht ein.
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