Dekanat

Aufgaben

Die Dekanin oder der Dekan hat laut § 88 HochSchG insbesondere die folgenden Aufgaben: 

  • Vorsitzendes Mitglied des Fachbereichsrats
  • Vorbereitung der Tagesordnung für Sitzungen des Fachbereichsrats
  • Vollzug der Beschlüsse des Fachbereichsrats
  • Verteilung der dem Fachbereich zugewiesenen Stellen und Mittel im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des Fachbereichs
  • Führung der Geschäfte des Fachbereichs in eigener Zuständigkeit
  • Sicherstellung des Lehrangebots und die dafür erforderliche Organisation des Lehrbetriebs
  • Umsetzung erforderlicher Maßnahmen in unaufschiebbaren Angelegenheiten

Die Dekanin oder der Dekan kann bei allen oben beschriebenen Aufgaben von einer Prodekanin oder einem Prodekan vertreten werden.

Amtszeit und Wahl

Die Dekanin oder der Dekan sowie die Prodekanin oder der Prodekan werden vom Fachbereichsrat aus dem Kreis der dem Fachbereichsrat angehörenden Professorinnen und Professoren für drei Jahre gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident kann einen Vorschlag unterbreiten.

Beratende Funktion

Die Dekanin oder der Dekan kann an den Sitzungen der Ausschüsse des Fachbereichs und der gemeinsamen Ausschüsse, an denen der Fachbereich beteiligt ist, beratend teilnehmen, auch ohne ihnen anzugehören.

Dekan

Prof. Dr. Udo Burchard
Prof. Dr. Udo Burchard

Prodekan

Prof. Dr. Matthias Weimann
Prof. Dr. Matthias Weimann
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