Grundsätzlich haben alle staatlichen Bestimmungen des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Stadt Trier Vorrang vor Regelungen der Hochschule. Weiterhin haben alle Entscheidungen der Hochschulleitung Vorrang vor denen des Fachbereichs Wirtschaft.
Bitte prüfen Sie daher auch alle aktuellen Hinweise und die FAQs, die von der Hochschulleitung und der "Arbeits- und Steuerungsgruppe Pandemie" der Hochschule Trier veröffentlicht werden.
Selbstverständlich bemühen wir uns, unsere hier veröffentlichten Bestimmungen in vollem Einklang mit der Entscheidungslage aller oben genannten Institutionen zu halten. Für alle Widersprüche, die aufgrund der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen kurzzeitig entstehen könnten, bitten wir hiermit um Entschuldigung.
Grundsätzlich können vonseiten des Fachbereichs Wirtschaft alle Praxisprojekte, für die wir bereits eine Zulassung erteilt haben, wie geplant begonnen und abgeschlossen werden. Im Hinblick auf die Corona-Epidemie gelten für unsere Studierenden dabei natürlich alle Bestimmungen derjenigen Organisation, in der das Praxisprojekt absolviert wird.
Sollten Sie wegen der Corona-Epidemie Ihr Praxisprojekt nicht wie geplant durchführen können, wenden Sie sich bitte zeitnah direkt an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer im Fachbereich Wirtschaft. Diese werden Ihre Situation dann bewerten und gemeinsam mit Ihnen nach geeigneten Lösungen suchen. Diesbezüglich gelten grundsätzlich die folgenden Leitlinien:
Wenn Sie Ihr Praxisprojekt im Ausland absolvieren, stellen wir es Ihnen frei, das Praxisprojekt ohne weitere Begründung abzubrechen und nach Deutschland zurückzukehren. Die oben beschriebenen Leitlinien gelten dann analog.
Die Durchführung von Praktikumsaufenthalten in einem ausgewiesenen Risikogebiet ist untersagt. Eine Übersicht über alle Risikogebiete finden Sie beim Robert-Koch-Institut unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Sie müssen als Betroffene bzw. Betroffener Ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet zum Zwecke der Maßnahmenplanung und der Infektionseindämmung unverzüglich der Hochschulleitung anzeigen, und zwar unter der folgenden E-Mail-Adresse:
infogesundheit(at)hochschule-trier.de
Bitte wenden Sie sich als Betroffene bzw. Betroffener überdies unverzüglich direkt an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer im Fachbereich. Wir werden Ihre Situation dann bewerten und gemeinsam mit Ihnen nach geeigneten Lösungen suchen, um Nachteile zu vermeiden.
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