Der Fachrichtungsausschuss ist nach §18 des Hochschulgesetztes Rheinland-Pfalz ein Gremium aus Professor*innen der Fachrichtung Gebäude-, Versorgungs- und Energietechnik, Mitarbeitenden und Studierenden unterschiedlicher Semester.
Die Aufgaben des Fachrichtungsausschusses sind organisatorischer und beratender Natur. Hierbei werden die Fachbereichsorgane in folgenden Themen beraten:
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