Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Formulare zur Anerkennung

Hier finden Sie die Formulare zur Anerkennung sowie eine Ausfüllhilfe.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: studienservice(at)hochschule-trier.de

Anerkennung von Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes

Bitte nehmen Sie unbedingt bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt Kontakt mit der zuständigen Stelle im Fachbereich auf, um Ihr Studienprogramm an der ausländischen Hochschule abzusprechen; dies vereinfacht das Anerkennungsverfahren nach dem Auslandsaufenthalt. Studierende, die mit einem Erasmus-Stipendium ins Ausland gehen, müssen ohnehin in einem Learning Agreement genau festlegen, welche Lehrveranstaltungen sie an der ausländischen Hochschule besuchen möchten. Für Details zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihres Fachbereichs. Umfangreiche fachbereichsübergreifende Informationen zum Auslandsstudium allgemein erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.

Notenumrechnung

Bei der Anerkennung werden die Noten – soweit die Notensysteme vergleichbar sind – übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen. Das Notensystem an ausländischen Hochschulen unterscheidet sich in der Regel vom Notensystem in Deutschland. Wenn Noten übernommen werden sollen, müssen diese daher umgerechnet werden. Für die Umrechnung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie die sog. modifizierte bayerische Formel. Informationen zur Umrechnungsvorschrift, die für Ihren Studiengang angewendet wird, erhalten Sie bei der zuständigen Stelle im Fachbereich. Bei unvergleichbaren Notensystemen sowie bei der Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen wird der Vermerk „bestanden“ ins Zeugnis aufgenommen und die anerkannten bzw. angerechneten Leistungen gehen somit nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein.

Ansprechpartner

im Studienservice
Frau Anja Faber
0651/8103-745
a.faber(at)hochschule-trier.de

Die einzelnen Fachbereiche informieren auf
den eigenen Internet-Seiten. Sollten Sie dort
keine Informationen finden, wenden Sie sich
bitte an den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres
Studienganges.

back-to-top nach oben