Für Studierende und Promovierende gibt es zahlreiche verschiedene hochschulinterne und -externe Förderungsmöglichkeiten. In der rechten Spalte finden Sie eine umfangreiche Zusammenstellung dieser Angebote für verschiedene Zielgruppen. Im Folgenden finden Sie zudem verschiedene hochschulinterne Angebote speziell für Studentinnen/Promovendinnen sowie für Studierende mit familiären Aufgaben.
Die Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz bietet alleinerziehenden Studierenden und alleinstehenden schwangeren Studentinnen - unabhängig vom BAföG - Unterstützung in finanziellen Notlagen. Durch diese Hilfe soll es den Studierenden ermöglicht werden, ihr Studium erfolgreich zu beenden.
Ausschlaggebend sind hierbei nicht hervorragende Noten, sondern die finanzielle Notlage. Diese sollte allerdings nicht permanent sein. Das Stipendium wird bei Gewährung einmal im Semester ausbezahlt. Zur Bewerbung sollten Sie ein ausgefülltes Antragsformular mit allen notwendigen Unterlagen der Gleichstellungsbeauftragten bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten ihres Fachbereiches (-> Personen) vorlegen. Diese bzw. dieser wird nach der Durchsicht aller Unterlagen eine Stellungnahme zu Ihrer Notsituation verfassen, die dem Ausschuss für Gleichstellungsfragen vorgelegt wird. Dort wird dann über die Vergabe und die Höhe der Auszahlungen anhand der Stellungnahmen entschieden.
Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen prämiert im Wintersemester wieder eine Abschlussarbeit mit einem Preis in Höhe von 1.500 €.
Voraussetzung: die Abschlussarbeit von Studierenden der Hochschule Trier wurde mit der Note 1,7 oder besser benotet.
Dabei können Studierende ihre eigenen Arbeiten maximal einmal und spätestens ein Jahr nach erfolgreichem Abschluss des Studiums selbst einreichen. Ein spezielles Gutachten von einer/m Professor/in ist nicht erforderlich.
Bei der Auswahl der Arbeit werden folgende Kriterien berücksichtigt und bewertet:
Die Arbeit muss bis zum 28.02. zusammen mit den Nachweisen bzgl. Note (z.B. Notenauszug), ggf. Kinder (z.B. Kopie der Geburtsurkunde), ggf. Pflege (z.B. Bescheinigung vom Hausarzt) sowie dem Abschlusszeugnis bei der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten, Prof. Dr. Rita Spatz, oder dem Gleichstellungsbüro in digitaler oder gedruckter Form eingereicht werden. Bei einer gesperrten Arbeit genügt eine Zusammenfassung der Arbeit.
Für die Kriterien "Geschlechterverteilung im Studiengang" und "Abschlussarbeit mit Thema Gleichstellung" werden keine Nachweise von dem/der Antragsteller/in gefordert.
Eine solide finanzielle Basis ermöglicht ein sorgenfreies Studium. Aber nicht jede/jeder verfügt über die erforderlichen Geldmittel. Master- und Bachelorstudiengänge lassen immer weniger Zeit für einen Nebenjob. Daher sind - neben BAföG und Studienkrediten - Stipendien eine weitere Möglichkeit, den Lebensunterhalt während des Studiums zu sichern. Dabei ist es ein Irrtum, dass Stipendien nur an Studierende mit besonders guten Noten vergeben werden. Zu den gleichberechtigten Auswahlkriterien zählen ebenso Nationalität, Studienphase, geplantes Auslandspraktikum, Förderzweck oder Studienfach.
Informationen zum Thema Stipendium erhalten Sie auf den Hochschul-Webseiten bzw. bei den Stipendienbeauftragten der Hochschule Trier (s. Kästen rechts) oder im Gleichstellungsbüro.
Mit Beginn des Wintersemesters 2011/2012 startete das DeutschlandSTIPENDIUM auch an der Hochschule Trier. Alle Informationen dazu finden Sie hier auf den Seiten der Hochschule.
Das Studierendenwerk Trier kann Sie ebenfalls über verschiedene Stipendien näher informieren und auch helfen, das für Ihre Situation passende Stipendium zu finden.
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