Als oberstes Gebot gilt dort die informationelle Selbstbestimmung: Eine Person bestimmt selbst, was mit ihren Daten passieren und wer sie verarbeiten darf.
Aber nicht nur die Verarbeitung von pbD unterliegt dem Datenschutz, sondern auch deren Transport. Dazu zählt beispielsweise die Übermittlung von pbD per E-Mail. Es ist nicht ersichtlich, auf welchen Geräten die E-Mails empfangen werden und wie es um deren Sicherheit bestellt ist. Außerdem kann es schnell vorkommen, dass E-Mails beispielsweise durch einen Tippfehler falsch adressiert werden. Passiert ein solcher Fehler bei einer E-Mail, die pbD enthält, handelt es sich um eine versehentliche Veröffentlichung der Daten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person wurde verletzt und der Vorfall ist umgehend dem Datenschutzbeauftragten oder dem Team Informationssicherheit zu melden.
Um solche Fälle zu verhindern, empfehlen wir pbD nicht per E-Mail zu versenden. In der IT-Richtlinie der Hochschule wird als alternative Übermittlungsmethode auf die von der Hochschule bereitgestellten Cloud-Dienste Seafile und Alfresco verwiesen. Nutzen Sie außerdem die speziellen Fachsysteme, die für die Verarbeitung der Daten zur Verfügung stehen (QIS, SOS, SVA, HISinONE etc.).
Übrigens:
Unsere Schulungsvideos, auch die aus den vergangenen Kampagnen, finden Sie jetzt auf der Video-Plattform Panopto.
Passendes Material zum heutigen Awareness-Thema sind in dieser News unter "Weiterführende Links" aufgeführt.
Viel Spaß damit und liebe Grüße,
das Team Informationssicherheit
Sie erreichen uns per Mail an informationssicherheit(at)hochschule-trier.de
Besuchen Sie auch unsere Webseiten unter www.hochschule-trier.de/go/informationssicherheit
Einen Sicherheitsvorfall melden Sie bitte per Mail an sicherheitsvorfall(at)hochschule-trier.de oder telefonisch über die Durchwahl 777.
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