Auslandsaufenthalte können im europäischen Raum durch das
Erasmus+ Programm unterstützt werden.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Ab 2022 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze:
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Entfernung Herkömmliches Reisen Umweltfreundliches Reisen
10-99 km 23 EUR
100–499 km 180 EUR 210 EUR
500–1999 km 275 EUR 320 EUR
2000–2999 km 360 EUR 410 EUR
3000–3999 km 530 EUR 610 EUR
4000–7999 km 820 EUR
>=8000 km 1500 EUR
Die Höhe der Förderung wird vor der geplanten Reise ermittelt und in einer Fördervereinbarung ("Grant Agreement") verbindlich festgelegt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Eine Erasmus+ Förderung muss beim Erasmus-Hochschulkoordinator der Hochschule Trier beantragt werden
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