Die ersten Behördengänge in Deutschland

Wenn Sie nach Deutschland ziehen, sind Behördengänge unvermeidlich. Bereiten Sie sich gut vor, indem Sie sich im Internet über die zuständigen Behörden an Ihrem Wohnort informieren. Prüfen Sie auch frühzeitig, welche Fristen gelten, und vereinbaren Sie rechtzeitig Termine. Beachten Sie, dass es teilweise zu Wartezeiten von mehreren Wochen kommen kann.

Einwohnermeldeamt

Alle Menschen, die in Deutschland leben, müssen sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Sobald Sie eine Unterkunft haben, gehört der Gang zum Einwohnermeldeamt zu Ihren ersten Aufgaben. Dort füllen Sie ein Meldeformular aus, das Sie gut aufbewahren sollten. Die Anmeldung ist in den meisten Fällen kostenlos. Zögern Sie nicht, Sie haben nur zwei Wochen Zeit dafür.

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • Reisepass (ggf. mit Visum) oder Personalausweis
  • Bestätigung Ihres Vermieters über Ihren Einzug

Falls Sie kein Visum benötigen, erhalten Sie dort auch Ihre Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

Ausländerbehörde

Internationale Studierende müssen nach ihrer Ankunft in Deutschland bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen, falls ihr Visum für einen längeren Aufenthalt nicht ausreicht. Hierfür sind verschiedene Nachweise erforderlich, wie Reisepass, Studienbescheinigung, Krankenversicherungsnachweis, Finanzierungsnachweis und Mietvertrag. Schließlich müssen sie einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren und wahrnehmen, um alle notwendigen Formalitäten zu erledigen.

Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig über die Fristen für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zu informieren und die Verlängerung zu beantragen.

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