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Voraussetzungen

Die Hochschulzugangsberechtigung

Ausländische Studienbewerber, die eine Zulassung an einer Hochschule in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber eine Hochschulzugangsberechtigung.

Zulassung auf einen Blick

Bitte prüfen Sie in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder unter www.anabin.de, ob Sie mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung unmittelbar zu einem Studium an der Hochschule Trier zugelassen werden können.

Gegebenenfalls müssen Sie vor Beginn des Studiums die "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" (Feststellungsprüfung) ablegen. Zuständig für die Hochschule Trier ist das Studienkolleg an der FH Kaiserslautern.

Deutschkenntnisse

Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie ihr Studium aufnehmen, sobald sie den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbracht haben. Dazu benötigen Sie die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH), die Prüfung TestDaF, oder das TELC C1 Hochschule.

Sie müssen keine DSH- oder TestDaF-Prüfung ablegen,

  • wenn Sie Ihr Abitur an einer deutschsprachigen Schule abgelegt haben,
  • wenn Sie das Goethe-Zertifikat C1 abgelegt haben (Früher: das Kleine bzw. Große Deutsche Sprachdiplom oder die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts) oder
  • wenn Sie das Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz erworben haben.
  • wenn Sie das TASI-Zertifikat C1 erworben haben.

Um zum Studium an der Hochschule Trier zugelassen zu werden, benötigen Sie in der DSH mindestens Stufe 2, bei TestDaf mindestens 4 in jedem der 4 Teilbereiche.
Die Hochschule Trier bietet leider keine Sprachkurse und –Prüfungen an, die zum Erwerb der DSH führen. TestDaF kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland abgelegt werden. Informationen zu Terminen und Prüfungszentren finden Sie unter www.testdaf.de.

Finanzielle Unterstützung

Landesstiftung-Stipendium

Das International Office der Hochschule Trier erhält von der Stiftung des Landes Rheinland-Pfalz Mittel, um ausländische Studenten und Studentinnen finanziell zu unterstützen.

Sie müssen als regulärer Student/reguläre Studentin hier eingeschrieben sein und in Ihrem Studium ordentlich vorankommen.

Den Antrag  stellen Sie direkt beim International Office  der Hochschule Trier.Anträge können jederzeit gestellt werden.

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

Weitere Stipendien/Finanzielle Unterstützung

Weitere Stipendien mit Ansprechpartnern an der Hochschule Trier.

Auf den Seiten DAAD finden Sie eine allgemeine Stipendien-Datenbank.

Darüber hinaus gibt es in Trier noch folgende Anlaufstellen für Studierende in sozialen Notlagen:

ESG - Evangelische Studentinnen- und Studentengemeinde
Beratung, Finanzielle Unterstützung, Kontakt

KHG - Katholische Hochschulgemeinde Trier
Kontakt

Studierendenwerk
Darlehen und Zuschüsse

Bewerbung

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