BAföG-Amt

Aktuelle Informationen

Auslandsstudium

Bei der Einschreibung an einer ausländischen Hochschule ändert sich die Zuständigkeit des BAföG Amtes. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen direkt Rücksprache mit Ihrem BAföG Amt.

 

 

Aktuelle BAföG-Hinweise

Bitte reichen Sie Ihre Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungs-gesetz (BAföG) frühzeitig und vollständig beim Amt für Ausbildungsförderung ein. Nur das ermöglicht uns eine termingerechte Bearbeitung.

  • Wer erst im Mai bzw. November seinen Antrag stellt, kann erst ab dem jeweiligen Monat, nach Ablauf einer angemessenen Bearbeitungszeit, mit einer Förderung rechnen! Gleiches gilt auch für Weiterförderungsanträge.

Sie erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung Ihres Antrages sehr, wenn Sie den Antrag bei uns in der Sprechstunde - wenn möglich - persönlich abgeben. Dann haben wir die Möglichkeit eventuelle Missverständnisse im persönlichen Kontakt mit Ihnen sofort auszuräumen, können noch offene Fragen beantworten und/oder Ihnen sagen, welche fehlenden Unterlagen bzw. Angaben wir noch benötigen, um den Antrag bearbeiten zu können.

Teilen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung jede Änderung Ihrer wirtschaftlichen Lage, Ihrer Familienverhältnisse sowie ggf. Ihres Ausbildungsverhältnisses - sowie das Ihrer Geschwister - unter Einreichung von Nachweisen unverzüglich schriftlich mit. Dazu gehören ferner durch eine Erkrankung bedingte Ausfallzeiten, ein Fachwechsel sowie im Ausland und Inland durchgeführte Praktika.

Ab dem 5. Fachsemester ist eine Weiterförderung ohne Vorlage der Nachweise über die Eignung gemäß § 48 BAföG nicht möglich.

Im Amt für Ausbildungsförderung am Hauptcampus wird die Beratung ernst genommen!

Die bisher gemachten Angaben sollen Ihnen lediglich einen groben Überblick über das Ausbildungsförderungsrecht geben. Falls Sie schon am Hauptcampus Trier immatrikuliert sind und beabsichtigen, Ausbildungsförderung zu beantragen, empfiehlt sich immer die persönliche Beratung. Erst wenn unsere Sachbearbeiter genaue Kenntnis über den individuellen Förderungsfall erlangt hat, können sie sich auf den konkreten Einzelfall einstellen. Viele versteckte Detailregelungen führen letztendlich zu einem höheren Förderungsbetrag. Bei folgender Sachlage ist eine spezifische Beratung zu empfehlen:

  • bei einem Fachrichtungswechsel/Ausbildungsabbruch
  • bei einem Zweitstudium
  • bei einer späteren Vorlage des Eignungsnachweises aus nicht zu vertretenden Studienverzögerungen
  • bei Anträgen über die Förderungshöchstdauer hinaus
  • in Unterhaltsverweigerungsfällen der Eltern
  • bei Aktualisierungsanträgen vom Einkommen des Ehegatten oder der Eltern des Auszubildenden
  • bei Studienabschlußförderung
  • beim Erstantrag für ausländische Studenten.

Online-BAföG-Antrag

Hier geht es zum Online-Antrag:  https://bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG

Buchstabengruppen: A-G

Patrick Jaekel

Hochschule Trier,
Schneidershof,
54293 Trier, Raum J 6

Tel. + 49 651 8103 – 723
Fax + 49 651 8103 – 558
bafoeg(at)uni-trier.de

Offene Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr

Buchstabengruppen: H - N

Dieter Fröhlich

Hochschule Trier,
Schneidershof,
54293 Trier, Raum J 5

Tel. + 49 651 8103 – 285 
Fax + 49 651 8103 – 558
bafoeg(at)uni-trier.de

Offene Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr

Buchstabengruppen: O - Z

Sophia Kolz

Universität Trier
Universitätsring 15
54296 Trier, Raum V 16
 
Tel. + 49 651 201-2078
Fax + 49 651 201-3853
bafoeg(at)uni-trier.de

Offene Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr

Telefonische Sprechstunden:
Montag und Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
 

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