RECHT auf gleichberechtigte Mitentscheidung!
Die Maßnahme darf nur mit Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden. Es wird nach personellen, sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten unterschieden.
Beispiele:
Keine zustimmung des Personalrates erforderlich!
Die Dienststelle muss die Angelegenheit mit der
Personalvertretung erörtern!
Beispiel:
Die Dienststellenleitung hat gegenüber dem Personalrat eine Erörterungspflicht.
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