Die Rubrik "Dienstvereinbarungen" enthält ausschließlich Informationen für Beschäftigte der Hochschule Trier und werden nur nach dem Login für jeweils berechtigte Nutzer angezeigt.
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Dieses Gesetz gilt für die Universitäten und Fachhochschulen (Hochschulen) des Landes Rheinland-Pfalz.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
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