PST Rückerstattung

Was ist das PST und die Beitragserstattung?

Ihr wollt dem PST Trier (http://www.pst-trier.de/) beitreten um dessen Sportangebote zu nutzen? Wir erstatten Euch die monatliche Grundgebühr! Einfach zu Beginn der Antragszeit (in der Regel innerhalb des ersten Semestermonats) das Erstattungsformular ausfüllen und Du bekommst die Grundgebühr per Banküberweisung erstattet. Mit der Grundgebühr kann man z.B beim Judo und Fußball mitmachen. Alle anderen Sportarten sind weiter unterteilt mit einer monatlichen Grundegebühr und mit einmaliger Aufnahmegebühr. Dies könnt Ihr auf der Hompeage vom PST nochmal genauer nachlesen (https://www.pst-trier.de/downloads/).

Erstattungsformular

Das Formular, um uns die für die Erstattung notwendigen Daten zu übersenden, findet ihr während des Erstattungszeitraums hier. Bitte beachtet die gültigen Datenschutzbestimmungen (s. unten). Sollte es technische Probleme geben, so schreibt uns gerne an. Das Formular ist nur im Erstattungszeitraum freigegeben. Den Erstattungszeitraum findet Ihr weiter unten.

Nach der Übermittlung eurer Daten erhaltet ihr eine Bestätigungs-E-Mail. Sollte Euch dabei auffallen, dass einige eurer Daten falsch sind, so könnt Ihr einfach das Formular erneut senden. Wir werden intern nur die aktuellste Euch zuordbare Formulareingabe verwenden.

Aktueller Erstattungszeitraum

Aktuelle Informationen zur Erstattung
Wintersemester  2023/24: Der Erstattungszeitraum ist abgeschlossen.
Sommersemester 2024: Der Erstattungszeitraum ist von 01.11.2024 bis 30.11.2024 möglich.

Bei Problemen oder Fragen meldet Euch einfach unter dieser E-Mail-Adresse.

Datenschutz

Die durch ein Formular (bspw. PST-Erstattungsformular) erfassten Daten werden einerseits an Dritte weitergegeben, insofern es für die Verarbeitung der Formulare notwendig ist. So übergeben wir die PST-Daten (Mitgliedsnummer, Name) an den Post Sportverein Trier, um mit ihm die Mitgliedschaftsdaten abzugleichen. Erst durch diese Bestätigung können wir den Mitgliedsbeitrag erstatten. Danach werden die Kontodaten dazu verwendet, den entsprechenden Erstattungsbetrag zu überweisen.

Ebenso sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die übertragenen Daten des PST-Erstattungsformulars für 10 Jahre aufzubewahren. Dies geschieht auf internen Servern und die Daten werden, nach der Beitragserstattung, für keine weiteren Zwecke verwendet. Die Aufbewahrung auf 10 Jahre findet im Rahmen der Aufbewahrungspflicht nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 HGB sowie § 238 Abs. 1 HGB statt. Entsprechend können die Daten dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren werden die gesammelten Formulardaten vernichtet.

Weitere Informationen zum Datenschutz des AStA findet Ihr hier.

back-to-top nach oben